Kommunales Investitionsprogramm des Bundes „KI 3.0“
8,4 Mio. Euro für Mayen-Koblenz
Kreis und Kommunen teilen sich Budget für kurzfristige Investitionen
Kreis MYK. In ihren jüngsten Sitzungen beschlossen der Kreisausschuss und die hauptamtlichen Bürgermeister der Städte und Verbandsgemeinden des Landkreises die von Landrat Dr. Alexander Saftig angeregte Aufteilung des Budgets aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Bundes, bekannt als „KI 3.0“. Das auf den Landkreis Mayen-Koblenz sowie alle kreisangehörigen Kommunen entfallende Gesamtbudget beträgt 8,369 Millionen Euro für wichtige kurzfristige kommunale Investitionen. Dieser Betrag wird zu jeweils einem Drittel unter dem Kriterium der Finanzschwäche zwischen den Gemeinden, den Verbandsgemeinden und Städten sowie dem Landkreis aufgeteilt.
Im Sommer trat das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz auf Bundesebene in Kraft. Es soll den Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet durch die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen. Der Bund richtete ein Sondervermögen mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro ein. Aus diesem können die Länder in den Jahren 2015 bis 2018 Gelder abrufen, um kommunale Investitionen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent zu fördern. Im Fokus der Förderbedingungen stehen ausdrücklich die „finanzschwachen Kommunen“.
Rheinland-Pfalz kann bis zu 253 Millionen Euro zur Förderung kommunaler Infrastrukturinvestitionen abrufen. Mayen-Koblenz steht ein Budget von 8,369 Millionen Euro zur Verfügung. Landrat Dr. Alexander Saftig erklärt: „Nach einer Vorgabe des Ministeriums der Finanzen, obliegt es den Landkreisen, wie das Budget innerhalb des kreisangehörigen Bereichs aufgeteilt wird. Wir haben von Anfang an die kommunale Familie in unsere Überlegungen eingebunden, denn wir wollten gemeinsam nachvollziehbare Kriterien entwickeln, die die vorausgesetzte `Finanzschwäche` definieren und damit über die Verteilung der Fördermittel entscheiden.“
Der Landkreis Mayen-Koblenz hielt sich an eine Empfehlung des Bundesfinanzministeriums, wonach in die Entscheidung, ob eine „Finanzschwäche“ der Kommunen vorliegt, die Liquiditätskredite, die Steuerkraftmesszahl und die Arbeitslosenquote einbezogen werden sollten. Alle Kennzahlen wurden in ein Verhältnis zur Einwohnerzahl gesetzt und jeweils ein Durchschnittswert der letzten drei Jahre gebildet. Dazu der Landrat: „Es ist immer schwer, wenn man Kriterien entwickeln muss, die allgemein gelten und nicht einen bestimmten Sonderfall betrachten können. Da die Verbandsgemeinden und Städte am besten wissen, was vor Ort gefördert werden soll, habe ich darum gebeten, dass mir die hauptamtlichen Bürgermeister zeitnah Projektvorschläge einreichen, damit wir eine Prioritätenliste erstellen können.“ Soweit der Gesamtbetrag für den Bereich einer Verbandsgemeinde oder Stadt nicht vollständig über etwaige Projektvorschläge abgebildet werden kann, wird der nicht in Anspruch genommene Betrag in das Budget der Landkreisebene übertragen. Der Kreistag soll in seiner Novembersitzung über die gesammelten Projektvorschläge beschließen. Danach geht die Liste zur Entscheidung an das Landesfinanzministerium.
„Fördermittel ermöglichen wichtige Investitionen“
Für Landrat Dr. Saftig steht fest: „Die Fördermittel ermöglichen uns wichtige Investitionen, die kurzfristig sonst nicht möglich gewesen wären. Der Landkreis wird das Geld sinnvoll für die Menschen investieren. Ich sehe große Chancen, die Ausstattung unserer Schulen noch besser zu machen und wäre sehr froh, wenn wir den Bau der Palliativ-Station im Mayener Krankenhaus ermöglichen könnten. Ich bin gespannt auf die Fördervorschläge der kreisangehörigen Städte und Verbandsgemeinden.“
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz