Allgemeine Berichte | 28.04.2015

Vorstandssitzung der Senioren-Union Mayen-Koblenz

Altersdiskriminierung endlich abschaffen

Region. Es wird allerhöchste Zeit, die von den CDU-Senioren seit langem geforderte Änderung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland durch die Ergänzung des Wortes „Alter“ in Artikel 3 Absatz 3 GG endlich in die Tat umzusetzen, stellt der Kreisvorstand der Senioren-Union Mayen-Koblenz auf seiner Vorstandssitzung fest. Die Senioren Union ist bundesweit zweitstärkste CDU-Vereinigung. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes sollte wie folgt ergänzt werden: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seines Alters, seiner Sprache, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Der Kreisvorsitzende Anton Reiter erklärte, manche Bundesländer, Institutionen und Verbände hätten längst erkannt, dass starre Altersgrenzen, zum Beispiel durch fortschreitendes „gesünder Älterwerden“, überholt seien und nicht mehr der Lebenswirklichkeit entsprechen. Wenn - wie geschehen - ein Verwaltungsgericht einem Bürgermeister die Amtsfähigkeit allein deswegen abspricht, weil dieser in der laufenden Wahlperiode mit 65 Jahren die geltende Altersgrenze überschreitet, so zeige dies die Unsinnigkeit solcher Vorschriften, formuliert der Kreisvorsitzende und ergänzt: Wir halten es für unangemessen, die Eignung für das Ausüben bestimmter Ämter und Funktionen, ohne Einzelfallprüfung generell an des Lebensalter zu binden. Die CDU-Senioren halten diese Regelungen für Landräte, Bürgermeister, Schöffen und andere überdies für überholt und unzeitgemäß, zumal solche Altersgrenzen für Abgeordnete und Regierungsmitglieder auf Landes- und Bundesebene nicht gelten. Eine weitere Altersdiskriminierung sieht Vorstandsmitglied Fritz Stuntz in der Ungleichbehandlung der Geschlechter bei der Rente. Dass die Ehefrau nach dem Tode des Mannes nur einen Teil der Rente des Mannes erhält, der Mann aber zu 100 Prozent seine Rente behält, wenn seine Frau stirbt. Männer erhalten zudem evtl. Mütterrente der verstorbenen Frau. Die jetzigen Regelungen im Rentenrecht bringen nicht nur eine Ungleichbehandlung bei einer Erwerbstätigkeit in der Familie, wie es früher in der Überzahl der Fälle der Fall war in der Rentenversorgung, mit sich, sondern bringt viele Frauen in die Altersarmut, so Hajo Stuhlträger. Lothar Tentler ergänzt dass auch heute noch viele betroffene Frauen aus Scham nicht zum Sozialamt gehen, weil sie ihre Lebensleistung für die Familie etc. nicht gewürdigt sehen. Der Vorstand der Kreissenioren Union fordert die Bundespolitiker auf, sich für gerechte Regelungen und eine Reform in der Rentengesetzgebung einzusetzen.

Pressemitteilung

Senioren-Union Mayen-Koblenz

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