Verkehrsministerium billigt Antrag des Kreises
Freie Fahrt für das MY-Kennzeichen
Kreis MYK. Vor 34 Jahren kam das Aus, jetzt dürfen Fahrzeuge wieder mit dem MY-Kennzeichen über die Straßen rollen: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die beantragte Wiedereinführung bewilligt.
In den Zulassungsstellen des Kreises war man auf die Entscheidung des Ministeriums bereits vorbereitet: „Letzte organisatorische Änderungen und technische Umstellungen der EDV konnten wir erst nach dem offiziellen Schreiben aus Berlin angehen“, erklärt Referatsleiterin Birgit Gellert. Wegen des sehr intensiv laufenden Frühjahrgeschäftes ist die Vorab-Reservierung ab Donnerstag, 2. Mai, zunächst nur online im Internet für die MY-Kennzeichen möglich. „Ab Montag, 6. Mai, können wir die Kennzeichen auch in den Zulassungsstellen zuteilen.“ Wegen des saisonal bedingten höheren Kundenbetriebs in den Zulassungsstellen bittet Gellert um Verständnis, wenn es längere Wartezeiten geben könnte.
Die Kunden aus Mayen-Koblenz haben nun bei der regulären Zulassung die freie Wahl, ob sie ihr Fahrzeug mit MYK oder MY fahren wollen. Zusätzliche Gebühren fallen in diesem Fall nicht an. Wer bisher mit einem MYK-Kennzeichen unterwegs ist und sein Fahrzeug ohne Halterwechsel auf MY umstellen möchte, zahlt für die Änderung 27,40 Euro. Hinzukommen je nach Einzelfall Wunschkennzeichen(10,20 Euro), Reservierung/Vorwegzuteilung (2,60 Euro), das Ausstellen oder der Umtausch des Fahrzeugbriefs (5,10 bzw. 3,60 Euro). „Die Kosten für die neuen Kfz-Schilder muss - wie bei allen Zulassungsvorgängen - der Halter selbst übernehmen“, so Gellert. Der Mayener Stadtrat hatte sich bereits im Dezember für die Wiedereinführung ausgesprochen, der Kreistag zog im März nach und empfahl Landrat Dr. Alexander Saftig, den Antrag beim Ministerium in Berlin zu stellen: „Aufgrund der kreisweiten Bedeutung macht man das nicht im Alleingang, die Willensbildung im Kreistag ist mir in solchen Fällen sehr wichtig. Beide Kennzeichen, MYK und MY, sind nun im gesamten Landkreis zuteilbar.“ Eine Wiedereinführung des Kennzeichens „KO“ im Bereich des Landkreises Mayen-Koblenz scheidet wegen der Zuordnung der Zulassungsbezirke und der damit verbundenen Zuteilung des aktiven Unterscheidungszeichen zur Stadt Koblenz aus. Ein eigenes Unterscheidungszeichen für die Stadt Andernach ist rechtlich nicht möglich. Unverändert sind alle drei Zulassungsstellen im Landkreis (Koblenz, Mayen, Andernach) standortübergreifend für den gesamten Landkreis berechtigt, den üblichen Schalterservice für den Kunden zu erbringen und Zulassungen unabhängig vom Wohnort im Landkreis vorzunehmen.
Pressemitteilung
der Kreisverwaltung MYK