Allgemeine Berichte | 29.07.2013

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Herkulesstaude: Gefährliche Schönheit

Kreis MYK. Die Herkulesstaude, auch Riesenbärenklau genannt, ist mit bis zu vier Metern Höhe und ihren bis zu 50 Zentimeter im Durchmesser großen weißblühenden Dolden kaum zu übersehen. Die bizarre Schönheit der Pflanze täuscht bisweilen über die Gefahr hinweg, die von ihr ausgeht. Die Herkulesstaude hat es in sich. Sie enthält ein tückisches Gift, unterdrückt andere Pflanzen und breitet sich in geradezu bedrohlichem Maße vor allem an Bach- und Flussläufen sowie den Rändern von Wegen und Feldern aus. Es handelt sich um keine einheimische Pflanze, sondern um einen sogenannten Neophyt. Die aus dem Kaukasus stammende Pflanze wurde in Westeuropa in botanischen Gärten kultiviert und ist von dort vielerorts ausgewildert worden. Die giftige und gefährliche Herkulesstaude ist inzwischen auch in unserer Region zu einem ernst zu nehmenden Problem geworden. Deshalb gibt die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz einigeTipps zum Umgang mit dieser Pflanze.

Tipps im Umgang mit der Herkulesstaude

Für die Bekämpfung ist jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Kinder sollten von den Standorten ferngehalten werden. Wissenswert und zu beachten ist, dass alle Pflanzenteile das Gift Furocumarin enthalten, das zu schweren allergischen Reaktionen führt. Bei Berührung mit diesem Saft in Verbindung mit Sonnenbestrahlung kommt es zu starken Verbrennungen der Haut. Kinder sind besonders gefährdet. Die Pflanze wurzelt sehr tief und treibt nach dem Abschneiden mehrfach wieder aus. Erforderlich zur effektiven Bekämpfung ist in jedem Fall ein mindestens 15 Zentimeter tiefes Ausgraben der Wurzel (bis in diese Tiefe reicht in der Regel eine die Regenerationsanlagen tragende Verdickung) und eine mehrjährige Nachsorge. Zudem bildet eine einzelne Pflanze tausende von Samen aus. Die abgetrennten Pflanzenreste vertrocknen in der Regel sehr schnell und sollten am besten an Ort und Stelle verbrannt werden. Dies gilt auch für die Blütenstände, die unter Umständen noch vom Vorjahr aufgefunden werden. Auf keinen Fall dürfen die samentragenden Pflanzenteile kompostiert werden. Bei der Bekämpfung der Herkulesstaude sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der ganze Körper durch geeignete Kleidung geschützt ist. Auch beim Verbrennen der Pflanzenteile besteht die Gefahr des Verspritzens von heißem Pflanzensaft. Nach einem vermeintlichen Kontakt mit der Pflanze sollte die betreffende Hautpartie vorsichtshalber gründlich mit Wasser und Seife gereinigt werden. Empfohlen wird zudem Sonnenschutzcreme aufzutragen und für ein paar Tage die Sonne zu meiden. Bei starken Verbrennungen sollte ein Hautarzt aufgesucht werden. Weitere Infos bei Erika Schmitt, unter Tel. 10 81 05 oder bei Joachim Hoffmann, Tel. 10 83 19.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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