Politik | 20.03.2015

Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Neuregelungen für Kurzzeitnummernschilder ab April

Kreis Mayen-Koblenz. Kein Aprilscherz: Ab 1. April treten einige Änderungen für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft. Um den zunehmenden Missbrauch dieser Nummernschilder zu unterbinden, wird das bisher personenbezogene Kennzeichen auf ein fahrzeugbezogenes umgestellt. Darauf weist die Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.

Birgit Gellert, Leiterin der Zulassungsstelle im Kreishaus, erklärt: „Wer beispielsweise beabsichtigte, am Wochenende ein Auto zu kaufen, der konnte bislang vorher ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, welches lediglich auf seine Person ausgestellt wurde.

Das war ein echter Vorteil für die spontane Kaufentscheidung. Nun geht das leider nicht mehr, denn es muss bereits bei der Beantragung ein konkretes Fahrzeug bekannt sein.“

Zusätzlich muss grundsätzlich der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung erbracht und eine Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Das Kennzeichen gilt nach den neuen Bestimmungen nur für lediglich ein Kraftfahrzeug und ein Wechsel der Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich.

Weitere Informationen zu den Neuregelungen bei Kurzzeitkennzeichen bei Birgit Gellert, Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Tel. (02 61) 1 08 -3 41, oder per E-Mail an birgit.gellert@kvmyk.de oder im Internet unter www.kvmyk.de .

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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