Politik | 05.05.2015

Umgebungslärmrichtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung

Bendorf. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung am 15. April begonnen. Die Beteiligungsplattform kann unter folgendem Link erreicht werden, eine Teilnahme ist bis zum 31. Mai möglich:

http://www.laermaktionsplanung-schiene.de

Das Eisenbahn-Bundesamt weist auf dieser Plattform daraufhin, dass es „aufgrund des dargestellten Umfangs der Lärmaktionsplanung nicht möglich sein wird, von Bürgern vorgeschlagene Maßnahmen zur Lärmminderung im Detail zu berücksichtigen“. Trotzdem gebe eine Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung dem Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit, eine Betroffenheitsanalyse der durch Schienenverkehrslärm belastetsten Personen vorzunehmen. Auf Grundlage dieser Analyse und aufgrund der Betroffenheitsanalyse durch die Lärmkartierung könnten langfristig Maßnahmen angeregt werden, um die Lärmbelastung zu senken.

Eine Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung ist vor diesem Hintergrund sinnvoll. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung in der Kartendarstellung des Online-Portals öffentlich einsehbar ist (Benutzername, Adresse und Beteiligung). Falls dies von den Bürgern nicht gewünscht ist, ist die Beteiligung auch schriftlich möglich:

Eisenbahn-Bundesamt

Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplanung

Heinemannstraße 6

D-53175 Bonn

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes betrifft nur die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Bendorf/Rhein

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