Politik | 22.03.2014

Einsatzkräfte des Zivil- und Katastrophenschutzes mit neuer Fahrerlaubnis

René Doll hat Einsatzführerschein

Landkreis Mayen-Koblenz ist für gute Ausstattung und Ausrüstung verantwortlich

Landrat Dr. Alexander Saftig (links) und Ingolf Ulmen (rechts), der bei der Kreisverwaltung für den Zivil- und Katastrophenschutz zuständig ist, übergeben René Doll von der Schnell-Einsatzgruppe des Landkreises Mayen-Koblenz seine erweitere Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge.privat

Mayen-Koblenz. Der Landkreis Mayen-Koblenz ist dafür verantwortlich, dass im Ernstfall Katastrophenschutzeinheiten bereitstehen, die gut ausgestattet und ausgebildet sind. Zur guten Ausrüstung gehören nicht zuletzt Einsatzfahrzeuge. Diese Fahrzeuge können in den meisten Fällen nicht mit dem normalen Führerschein der Klasse B gefahren werden, da ab 1999 erteilte Fahrerlaubnisse auf maximal 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht beschränkt sind. Durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde nun die Möglichkeit geschaffen, dass Einsatzkräfte des Zivil- und Katastrophenschutzes, nach durchlaufener Zusatzausbildung und Prüfung, bis zu 7,5 Tonnen schwere Fahrzeuge führen dürfen. Die Erlaubnis gilt lediglich für Einsätze und Ausbildung im Katastrophenschutz. Fahrten im privaten Bereich bleiben ausgeschlossen. Als erstes Mitglied der Schnell-Einsatzgruppe des Landkreises Mayen-Koblenz erhielt René Doll seinen Einsatzführerschein aus den Händen von Landrat Dr. Alexander Saftig. Dazu der Kreischef: „Ich freue mich, dass nun relativ unkompliziert eine Erweiterung der bestehenden Fahrerlaubnis auf schwerere Fahrzeuge erlangt werden kann. Nichts wäre schlimmer, als wenn im Ernstfall die vorhandenen Einsatzfahrzeuge nicht bewegt werden dürften.“Pressemitteilung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Landrat Dr. Alexander Saftig (links) und Ingolf Ulmen (rechts), der bei der Kreisverwaltung für den Zivil- und Katastrophenschutz zuständig ist, übergeben René Doll von der Schnell-Einsatzgruppe des Landkreises Mayen-Koblenz seine erweitere Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge.Foto: privat

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