Sitzung des Kreistages Mayen-Koblenz
Teil Grünabfall des neuen Abfallwirtschaftskonzeptes beschlossen
Ansätze für Erdaushub, Bauschutt, Laub und Windeln entwickelt
Koblenz. Das im November des vergangenen Jahres beschlossene Abfallwirtschaftskonzept 2016-2020 beinhaltet auch Neuregelungen für die Grünabfälle, die in einem vorwiegend ländlich strukturierten Landkreis mit vielen Eigenheimen besonders interessieren. An die jahrelang praktizierten Möglichkeiten der Entsorgung in der Mehrkammertonne, der dreimaligen Grünschnittentsorgung von der Straßenkante oder dem Wegbringen mit dem eigenen PKW sind die Bürger gewöhnt. Was kommt ist ein neues Konzept, dass jetzt vom Kreistag einstimmig beschlossen wurde. Die Differenzierung in vier verschiedene Abfallkategorien ist sicher gewöhnungsbedürftig, bietet dem Nutzer aber auch viele, bisher nicht gekannte Vorteile. So sollen beispielsweise Christbäume zeitnah weiterhin in Straßensammlungen entsorgt, dazu aber die existierenden Vereinssammlungen ausgeweitet und Vereinen damit neue Einnahmequellen erschlossen werden. Für Holz- und strauchartige Grünabfälle wird ein flächendeckendes Netz von 33 Sammelplätzen entstehen, die ganzjährig aber unter Beachtung der Nacht- und Feiertagsruhe durchgehend geöffnet sind. Die beispielsweise viel und gern genutzte Möglichkeit der Abgabe bei der Firma Reterra an der Mayener Umgehungsstraße ist hingegen zeitlich sehr begrenzt, aber von dem neuen Konzept grundsätzlich nicht betroffen. Möglicherweise ist einer der neuen Sammelplätze verkehrstechnisch besser zu erreichen und liegt zudem näher. Baumwurzeln können an der Deponie Eiterköpfe angegeben werden ebenso wie Bäume und Äste mit mehr als 12 cm Durchmesser, die aber heutzutage vermutlich lieber als Feuerholz Verwendung finden. Sonstige Grünabfälle wie Rasenschnitt, Laub, krautartige Abfälle und anderes dürfen nicht auf den Sammelplätzen abgeliefert werden, weil diese dann aufwändiger den rechtlichen Vorschriften angepasst gestaltet werden müssten. Die Abfälle gehören damit in die Biotonne und wenn das nicht ausreichend sein sollte in einen Gartenabfallsack.
Erdaushub, Bauschutt, Laub und Windeln
Im Zuge der Planung und Gestaltung des Grünabfallkonzeptes treten immer wieder Hinweise, Anmerkungen und Anregungen auf Abfallarten wie Bauschutt, Erdaushub und Laub auf. Ein weiteres Thema, die das Abfallwirtschaftskonzept begleitet, ist die Herausforderung, eine Lösung für Windelhaushalte mit Kleinkindern bis drei Jahre und Menschen mit Inkontinenz im neuen System zu implementieren. Aktuell wurden dazu bereits Überlegungen angestellt, planerisch durchdacht, aber nicht beschlossen: 1. Aufrechterhaltung der neun aktuellen Containerinseln für die Annahme von Erdaushub, Bauschutt und Laub. Die Finanzierung dieser Serviceleistung könnte über die haushaltsbezogene Grundgebühr und nicht über eine Leistungsgebühr erfolgen. 2. Einführung eines über die haushaltsbezogene Grundgebühr finanzierten Laubsackes mit einem Fassungsvolumen von 120 Liter auf Antrag zur Erfassung der Laubabfälle und Abgabe an den Containerinseln und/oder dem Wertstoffhof beim Abfallzweckverband. 3. Es wurde die Einführung einer Windeltonne für private Haushalte diskutiert und geprüft, um den besonderen Lebensbedingungen dieser Familien Rechnung zu tragen. Die Finanzierung könnte über eine Leerungsgebühr in der voraussichtlichen Höhe von weniger als 4 Euro/Leerung für ein 120 Liter-Gefäß und weniger als 8 Euro/Leerung für ein 240 Liter-Gefäß erfolgen. Darin wären dann sämtliche Leistungen der Gestellung und Einziehung des Windeleimers, die Leerung der Abfallgefäße, Sammlung der Abfälle, Lieferung der Abfälle zur Verwertungsanlage und Verwertung der Windeln sowie die administrative Abwicklung dieser Serviceleistung enthalten.
