SPD - Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Kreis Mayen-Koblenz
Urteil zu Steuer-CD begrüßt
Mayen-Koblenz. Die SPD Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Mayen-Koblenz hat in ihrer letzten Vorstandssitzung in Andernach ausdrücklich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz begrüßt, dass Steuerfahnder auf Grundlage einer sogenannter Steuer-CD ermitteln dürfen. Damit ist ein für alle Mal geklärt, dass der Ankauf und die Verwendung einer solchen Steuer-CD rechtens sind.
Der Kreisvorstand, so der Vorsitzende Karl Heinz Ramscheid (Bendorf) glaubt, dass durch dieses Urteil eine Signalwirkung ausgeht, dass die Zahl der Selbstanzeigen weiter ansteigt und dass durch die Ergebnisse der Ermittlungen positive Effekte für die öffentlichen Haushalte entstehen. Gerade die derzeitige aktuelle Berichtserstattung zeige, was im Bereich Steuerbetrugs alles möglich ist.
Angesprochen negativ bewertet wurde auch, dass die Zahl der Steuerprüfungen von Land zu Land gravierend unterschiedlich sind und dass hier ein einheitlicher Standard bei der Zahl der Steuerprüfer erreicht werden muss. Hier besteht großer Nachholbedarf. Es kann nicht sein, so der Kreisvorstand, dass in einem Land alle fünf in einem anderen alle 20 Jahre oder überhaupt nicht geprüft wird. Das ist auch eine Standortfrage für manche Betriebe und eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen.
Pressemitteilung
SPD - Arbeitsgemeinschaft für
Arbeitnehmerfragen (AfA)
Kreis Mayen-Koblenz