Politik | 09.01.2015

43-jähriger wegen mutmaßlicher Vergewaltigung seiner Tochter vor Gericht

Vater gibt sexuelle Handlungen zu

Am 22. Januar geht der Prozess mit der Aussage der Mutter in die dritte Runde

Vater gibt sexuelle Handlungen zu

Koblenz/Mayen. 43-jähriger Mann aus der Umgebung von Mayen steht derzeit wegen der mutmaßlichen, mehrfachen Vergewaltigung seiner damals elfjährigen Tochter derzeit vor dem Landgericht Koblenz. Die Taten, insgesamt soll es sich um 30 sexuelle Übergriffe an dem heute 14-jährigen Mädchen handeln, sollen sich von Beginn des Jahres 2012 bis zum Jahr 2014 ereignet haben. Bereits seit dem Sommer 2014 sitzt der Mann nun in Untersuchungshaft. Auslöser war die Anzeige der getrennt lebenden Mutter, die verdächtige Mails zwischen Vater und Tochter entdeckte und daraufhin die Polizei verständigte.

In der Anklageschrift heißt es, dass der Mann seine Tochter zwischen Februar 2012 und Mai 2014 regelmäßig zum Geschlechtsverkehr zwang. Die Taten erfolgten immer bei Besuchen der Tochter in der Wohnung des Vaters. Durch Einschüchterung soll er das Mädchen zum Sex gezwungen haben. So soll der Vater zu dem Kind gesagt haben, es müsse über den Tathergang schweigen, da es eine Mitschuld hätte.

Jedoch hat eine Sachverständige Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage des Mädchens geäußert. „Von der Zeugin sind verlässliche Aussagen nicht zu erlangen“, so die Gutachterin vor dem Landgericht Koblenz. Auch eine ehemalige Freundin sagte vor Gericht aus. Nach Aussage der früheren Freundin des Mädchens habe sie von der Mutter gehört, dass das Mädchen den Angeklagten ins Zimmer gezogen habe und die Tür abgeschlossen habe.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen vor. Das Strafmaß ist hier sehr rigide. Dem 43-Jährigen droht bei Verurteilung eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Der Angeklagte, der sehr leger gekleidet in kurzer Hose und Shirt zum Prozess erschien, legte ein Teilgeständnis ab. Er räumte die sexuellen Handlungen ein, allerdings sei es nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen. So soll nach Angabe des Anwaltes das Kind mit den Handlungen einverstanden gewesen sein.

Zuvor hatte der Anwalt des Beklagten das Angebot eine dreieinhalbjährige Haftstrafe zu verbüßen und dafür ein umfassenderes Geständnis abzulegen, für seinen Mandanten abgelehnt. Der Angeklagte selbst verwies auf seine Kindheit, die von Gewalt und Missbrauch gekennzeichnet gewesen sein soll.

Am 22. Januar geht der Prozess mit der Aussage der Mutter in die dritte Runde. Dann werden auch Mailprotokolle zwischen Vater und Tochter verlesen.

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