Politik | 27.06.2015

FDP-Kreistagsfraktion tagte in Mayen

Zusammenlegung der Wahltermine wurde abgelehnt

Mayen. In seiner Sitzung in Mayen beschäftigte sich der Kreistag mit der Festlegung des Termins zur Wahl des Landrats und der hierzu vorgelegten Resolution der FDP-Kreistagsfraktion.

Pro und Contra

Der Appell der Liberalen, für die Möglichkeit einer Zusammenlegung der Landtagswahl am 13. März 2016 mit der im zeitlich engen Zusammenhang stehenden Landratswahl, Vorschlag der CDU: 12. Juni 2015, die gesetzlichen Voraussetzungen durch den Landtag zu schaffen, wurde aus kaum nach vollziehbaren Gründen von den Fraktionen CDU, SPD und Freien Wählern abgelehnt. Argumente wie das Selbstverständnis des Landkreises erfordere eine eigenständige isolierte Wahl und die Erweiterung der Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes im engen Ermessensbereich der Aufsichtsbehörde stoße auf verfassungsrechtliche Bedenken und Ähnliches, überzeugen nicht. FDP-Fraktionsvorsitzender Herbert Fleischer wies darauf hin, dass die Zusammenlegung der beiden Termine nicht nur für die Landratswahl eine dem Amt angemessene Wahlbeteiligung sichere, sondern bedeute auch Kostenersparnis. Hinzu kommt, dass in der Vergangenheit in Rheinland-Pfalz 35 Wahlen von Landräten und Bürgermeistern zusammen mit Landtagswahlen stattgefunden haben, und dies ohne Beanstandungen. Dass es auch dem Selbstverständnis eines zu wählenden Landrats zu Gute kommt, möglichst das Vertrauen von vielen Wählern zu erhalten, versteht sich von selbst. Wenn, wie gerade geschehen, bei der Landratswahl in Cochem-Zell lediglich 28 Prozent der Wähler den Weg zur Wahlurne finden, grenzt das an Wahlboykott und Wahlverdruss.

Landesverfassung geändert

Der Landtag selbst hat aus vergleichbaren Gründen die Landesverfassung geändert, da man sich wegen anderer in Deutschland stattfindenden Landtagswahlen eine höhere Wahlbeteiligung verspricht. Die Liberalen bedauern die Entscheidung von CDU, SPD und Freien Wählern sehr - Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus. Der aktuelle Sachstand zur Koordination der Flüchtlingshilfen im Kreis Mayen-Koblenz und die getätigten Bemühungen werden von uns ausdrücklich begrüßt.

Flüchtlingshilfe und Renaturierung

Die Bausteinkonzeption, Sprachförderung, Internet basierte Netzwerkplattform „Flüchtlingshilfen“, Förderung der Dolmetscher und Übersetzungskosten sowie Förderung der ehrenamtlichen Strukturen, allesamt freiwillige Aufgaben des Landkreises, werden der Aufgabenstellung und den frühzeitigen Integrationsbemühungen gerecht. Dabei bleibt aber zu beachten, dass freiwillige im Haushalt bisher nicht vorgesehene Maßnahmen grundsätzlich der vorherigen Beschlussfassung durch die zuständigen Kreisgremien bedürfen, um die notwendige haushaltsrechtliche Grundlage zu haben. Dies wurde völlig zu Recht von der FPD-Kreistagsfraktion betont und in der Kreistagssitzung nachgeholt. Der abschließende Bericht der Verwaltung und der SGD-Nord über die Renaturierungsmaßnahmen der Fließgewässer im Landkreis der letzten 20 Jahre, hier insbesondere am Beispiel der Nette, hat eindrucksvoll die bisherigen Bemühungen des Landkreises mit Hilfe des Landes dargestellt. Dass die Renaturierung, insbesondere der Rückbau von zwischenzeitlich überflüssigen Staustufen auch zur Rückkehr des Lachses geführt hat, ist ökologisch wertvoll, zeigt die Richtigkeit der Maßnahmen, die konsequent weiter zu verfolgen sind.

Pressemitteilung der

FDP-Kreistagsfraktion Mayen

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