Allgemeine Berichte | 20.10.2017

Informationen der Kreisverwaltung Ahrweiler zum Martinsfeuer

-Brauchtum pflegen - Naturschutz beachten

Abfallverbrennung ist strikt verboten - Mindestabstände sind einzuhalten

So darf ein Martinsfeuer nicht aussehen: Bretter und Balken, teilweise mit Farben gestrichen und imprägniert, oder alte Teppiche dürfen nicht verbrannt werden. Kreisverwaltung Ahrweiler

Kreis Ahrweiler. Der Martinsbrauch hat eine lange Tradition und erfreut sich großer Beliebtheit. Damit der Aufbau und das Abbrennen der Martinsfeuer einen schönen und zugleich umweltfreundlichen Höhepunkt der Umzüge bildet, gibt die Kreisverwaltung Ahrweiler wieder einige Tipps. Es geht um Naturschutz und den korrekten Umgang mit Abfall. Zum Naturschutz: Reptilien, Igel, Frösche und Mäuse suchen sichere Plätze für die Winterruhe. Geeignet erscheint ihnen dafür das über Wochen aufgeschichtete organische Brennmaterial des Martinsfeuers. Doch Vorsicht: Tiere können am Martinstag Opfer des Flammentodes werden. Daher sollten die „Bauherren“ das Brennmaterial, wie Hölzer und Sträucher, erst wenige Tage vor dem Abbrennen auf dem Feuerplatz aufschichten. Sinnvoll ist es auch, das Feuer mit einigem Abstand zum Boden auf Ständern zu errichten. Auch dies mindert den Anreiz für Tiere, sich dort ihren Platz für die Winterruhe zu suchen.

Die Standorte der Feuer müssen mit den jeweiligen Gemeinde- und Stadtverwaltungen abgestimmt werden. Wer den alten Platz verlässt und einen neuen Standort wählt, muss dies zuvor mit der Kreisverwaltung klären: Abteilung Umwelt, Bereich Naturschutz, Tel. (0 26 41) 97 54 42. Das Abbrennen selbst muss drei Tage vorher ebenfalls angemeldet werden, und zwar bei der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die einzuhaltenden Mindestabstände betragen in der Regel 100 Meter von Wäldern, Mooren und Heiden, 50 Meter von Gebäude und Verkehrswegen sowie zehn Meter zu gefährdeten Nachbarkulturen.

Zum Thema Abfall: Strikt verboten ist das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art. Dazu zählen neben Sperrmüll, Farben und Altreifen auch Materialien, die die Altholzverordnung in die Gruppe A IV als schadstoffbelastet einstuft. Dies sind beispielsweise imprägnierte Weinbergspfähle, Jägerzäune, Fensterrahmen und Türen. Bei der Verbrennung dieser Gegenstände können Schwefel- und Chlorverbindungen, Dioxine und Schwermetalle freigesetzt werden. Diese Schadstoffe belasten nicht nur die Umwelt. Auch die Gesundheit der Martinszuggäste wird gefährdet.

Die Kreisverwaltung macht klar: Nicht nur das Verbrennen selbst, sondern bereits das Lagern solcher Materialien am Martinsfeuer zum Zweck des Verbrennens stellt einen Straftatbestand dar. Die Folgen sind Ermittlungsverfahren und empfindliche Strafen. Wer noch Fragen hat, kann gerne anrufen: Kreisverwaltung, Abteilung Umwelt, Untere Abfallbehörde, Tel. (0 26 41) 97 52 33. Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

So darf ein Martinsfeuer nicht aussehen: Bretter und Balken, teilweise mit Farben gestrichen und imprägniert, oder alte Teppiche dürfen nicht verbrannt werden. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler

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