Informationen der Kreisverwaltung Ahrweiler zum Martinsfeuer
-Brauchtum pflegen - Naturschutz beachten
Abfallverbrennung ist strikt verboten - Mindestabstände sind einzuhalten
Kreis Ahrweiler. Der Martinsbrauch hat eine lange Tradition und erfreut sich großer Beliebtheit. Damit der Aufbau und das Abbrennen der Martinsfeuer einen schönen und zugleich umweltfreundlichen Höhepunkt der Umzüge bildet, gibt die Kreisverwaltung Ahrweiler wieder einige Tipps. Es geht um Naturschutz und den korrekten Umgang mit Abfall. Zum Naturschutz: Reptilien, Igel, Frösche und Mäuse suchen sichere Plätze für die Winterruhe. Geeignet erscheint ihnen dafür das über Wochen aufgeschichtete organische Brennmaterial des Martinsfeuers. Doch Vorsicht: Tiere können am Martinstag Opfer des Flammentodes werden. Daher sollten die „Bauherren“ das Brennmaterial, wie Hölzer und Sträucher, erst wenige Tage vor dem Abbrennen auf dem Feuerplatz aufschichten. Sinnvoll ist es auch, das Feuer mit einigem Abstand zum Boden auf Ständern zu errichten. Auch dies mindert den Anreiz für Tiere, sich dort ihren Platz für die Winterruhe zu suchen.
Die Standorte der Feuer müssen mit den jeweiligen Gemeinde- und Stadtverwaltungen abgestimmt werden. Wer den alten Platz verlässt und einen neuen Standort wählt, muss dies zuvor mit der Kreisverwaltung klären: Abteilung Umwelt, Bereich Naturschutz, Tel. (0 26 41) 97 54 42. Das Abbrennen selbst muss drei Tage vorher ebenfalls angemeldet werden, und zwar bei der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die einzuhaltenden Mindestabstände betragen in der Regel 100 Meter von Wäldern, Mooren und Heiden, 50 Meter von Gebäude und Verkehrswegen sowie zehn Meter zu gefährdeten Nachbarkulturen.
Zum Thema Abfall: Strikt verboten ist das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art. Dazu zählen neben Sperrmüll, Farben und Altreifen auch Materialien, die die Altholzverordnung in die Gruppe A IV als schadstoffbelastet einstuft. Dies sind beispielsweise imprägnierte Weinbergspfähle, Jägerzäune, Fensterrahmen und Türen. Bei der Verbrennung dieser Gegenstände können Schwefel- und Chlorverbindungen, Dioxine und Schwermetalle freigesetzt werden. Diese Schadstoffe belasten nicht nur die Umwelt. Auch die Gesundheit der Martinszuggäste wird gefährdet.
Die Kreisverwaltung macht klar: Nicht nur das Verbrennen selbst, sondern bereits das Lagern solcher Materialien am Martinsfeuer zum Zweck des Verbrennens stellt einen Straftatbestand dar. Die Folgen sind Ermittlungsverfahren und empfindliche Strafen. Wer noch Fragen hat, kann gerne anrufen: Kreisverwaltung, Abteilung Umwelt, Untere Abfallbehörde, Tel. (0 26 41) 97 52 33. Pressemitteilung
Kreisverwaltung Ahrweiler
Artikel melden
Verkehrskonzept Jalsa Salana
Verkehrsführung rund um Kruft bei Jalsa Salana in Mendig 2026
Kruft. Rund 15 interessierte Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung zu einer Informationsveranstaltung im Vorfeld der Jalsa Salana, die vom 04. bis 06.09.2026 auf dem Flugplatzgelände in Mendig stattfindet. Im Mittelpunkt standen Fragen zur Verkehrsführung zu den Auswirkungen der Veranstaltung auf die Anwohnerinnen und Anwohner.
Weiterlesen
Junge war am späten Donnerstagabend aus der elterlichen Wohnung verschwunden
27.06.: Andernach: Vermisster 12-Jähriger wiederaufgefunden
Andernach. Der vermisste Zwölfjährige aus Andernach ist laut Polizei wieder da. Zuletzt war der Zwölfjährige am späten Donnerstagabend gegen 22.20 Uhr gesehen worden. Danach verließ er die elterliche Wohnung und fuhr vermutlich mit einem weißen Fahrrad weg.
Weiterlesen
Feuerwehr musste den Verletzten Schatten spenden.
26.06.: B 412: Strohbeladener Lkw kollidiert mit Auto: Drei Personen verletzt
Weibern/Kempenich. Auf der B 412 zwischen Weibern und Kempenich ereignete sich ein Unfall, bei dem ein mit Stroh beladener LKW mit einem PKW kollidierte.
Weiterlesen