Allgemeine Berichte | 19.05.2025

Sonderfälligkeit aufgrund geänderter Regelungen

14.000 Grundsteuerbescheide kommen

Andernach. Die Stadt Andernach informiert über den aktuellen Versand der Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer in Andernach.

Die Stadtverwaltung Andernach möchte die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken darüber informieren, dass die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 ab dem 28. Mai 2025 versandt werden. Aufgrund einer Sonderregelung entfielen die üblichen Fälligkeiten am 15. Februar und 15. Mai. Stattdessen enthält die Fälligkeitsstellung zum 01. Juli 2025 die Zahlungstermine für die Monate Februar und Mai.

Diese Anpassung erfolgt im Zuge der jüngsten Änderungen im Grundsteuergesetz, die eine Vereinheitlichung und Modernisierung der Steueradministration zum Ziel haben. Die Grundsteuer basiert auf dem Wert des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude und wird von den Gemeinden gemäß den Vorgaben des Grundsteuergesetzes erhoben. Seit 2025 erfolgt die Berechnung und Festsetzung auf Grundlage eines neuen bundesweiten Bewertungsmodells.

• Anders als in anderen Kommunen hat die Stadt Andernach die Hebesätze für die Grundsteuer nicht geändert.

• Die Grundlage für die Berechnung bildet ausschließlich die Anpassung der Messbeträge, die durch das Finanzamt vorgenommen wurden. Die Finanzämter informierten Eigentümerinnen und Eigentümer hierzu bereits durch den Grundsteuermessbescheid.

• Der Beitrag für die Straßenreinigung in Andernach, der mit der Grundsteuer erhoben wird, hat sich im Vergleich zum Vorjahr verringert. Während im Jahr 2024 noch 3,00 Euro/laufender Meter (lfd.m) zu zahlen waren, beträgt der aktuelle Beitrag für 2025 -2,16 Euro/lfd.m, was einer Reduzierung von 28 Prozent entspricht.

• Die Landwirtschaftskammer hat den Landwirtschaftskammerbeitrag, der im Rahmen der Grundsteuer A erhoben wird, von 123 Prozent auf 200 Prozent angehoben.

Die Stadtkasse hat fällige Beträge zum 15. Februar und 15. Mai 2025 nicht eingezogen. Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer wurden in der Zwischenzeit darum gebeten, eingerichtete Daueraufträge vorerst einzustellen, um mögliche Überzahlungen zu vermeiden. Sollten dennoch Überzahlungen erfolgt sein, wird die Stadtkasse diese mit dem aktuellen Bescheid verrechnen.

Die Stadtverwaltung bittet darum, dass Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer die abgebildete Kontonummer auf dem Bescheid auf Gültigkeit überprüfen mögen, um mögliche Unstimmigkeiten bei der Einzugsermächtigung zu vermeiden.

Kontakt bei Rückfragen

Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:

1. Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, also insbesondere zu Zahlung sowie Erlass der Grundsteuer oder zum Hebesatz, wenden sich Betroffene bitte über die auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Stadtverwaltung Andernach.

2. Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerwert oder zum Grundsteuermessbetrag (z. B. zum Steuerschuldner), wenden sich Betroffene bitte schriftlich an das für Ihr Grundstück zuständige Lagefinanzamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf den beiden zuvor genannten Bescheiden.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform verfügbar.

Hinweis bei laufendenEinspruchsverfahren

Sollten Betroffene Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen.

Pressemitteilung

Stadtverwaltung Andernach

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