Allgemeine Berichte | 30.04.2025, 16:27 Uhr

16 Teilnehmende fit im Betreuungsrecht

An vier Abenden führte das Grundlagenseminar ins Thema Betreuung ein..  Foto:
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Kreis Ahrweiler. Zum ersten Grundlagenseminar Betreuungsrecht 2025 hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen. Und es kamen 16 Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtige, darunter viele, die eigene Angehörige betreuen.

Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM führte durch die Abende, während Martin See als neuer Mitarbeiter des Betreuungsvereins der Evangelischen Kirchengemeinden die Reihe mitorganisierte und bei der Durchführung unterstützte.

Bei der Einführung ging es am ersten Abend u.a. um das Betreuungsverfahren und die mit der Betreuungsrechtsreform verbundenen Neuerungen. Welche Rechte und Aufgaben ein gesetzlicher Betreuer hat, wurde besprochen. Auch wurden aufgrund der Betreuungsrechtsreform sich ergebende Änderungen ausführlich erläutert. Insbesondere die mit der Forderung nach „Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten“ verbundenen Auswirkungen sowie die „Wunscherfüllungspflicht“ waren Thema. So gelangten die Pflichten eines Betreuers in den Fokus und Seeger erklärte, wann eine „Pflichtverletzung“ vorliegt.

Am zweiten Abend erklärte Seeger, welche Aufgaben in der Betreuung bei Vermögenssorge bestehen, wobei Inhalte des Vermögensverzeich-nisses, Genehmigungspflichten beim Verkauf von Wohneigentum aber auch Aufgaben und Pflichten im Rahmen einer Rechnungslegung in der Betreuung in den Blick kamen. Um Transparenz zu gewährleisten, ist eine ordentliche Buchführung der Bevollmächtigten unverzichtbar. Hierbei gab es immer wieder Fragen, die vom Referenten ausführlich, umfassend und perfekt beantwortet wurden.

Auch zum Thema „Gesundheitssorge“ gab Seeger ausführliche Tipps, was bei einer medizinischen Behandlung zu beachten ist und sprach über „Genehmigungspflichten“ bei medizinischen Eingriffen. Diese wurden intensiv diskutiert, ist es doch eine große Verantwortung, für einen Angehörigen Entscheidungen über ärztlichen Eingriffe zu treffen.

Am vierten Abend thematisierte Ralph Seeger das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ und erläuterte u.a. die gerichtliche Genehmigungspflicht von freiheitsentziehenden Maßnahmen, etwa die dauerhafte oder regelmäßige Errichtung eines Bettgitters im Heim. Besonders beschäftigte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Frage, wie es sich mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im privaten Bereich, z.B. in der ambulanten Versorgung, verhält und was von der Sicherung durch GPS-Tracker bei demenzkranken Menschen zu halten ist.

Ganz wichtig war den Teilnehmenden auch Frage nach einer ambulanten Versorgung, die betreuten Personen ein Leben im gewohnten Umfeld ermöglicht, z.B. durch ambulante Pflegeleistungen, die Unterstützung bei der Medikamentengabe das Hausnotrufsystem oder Essen auf Rädern.

Ralph Seeger und Martin See lobten die sehr interessierte Gruppe, wobei einige bereits Betreuungen Angehöriger führen oder als Bevollmächtigte wichtige und relevante Informationen zu den jeweiligen Themen brauchten.

Wer Interesse hat, kann sich den kommenden, vierteiligen „Grundkurs Betreuungsrecht“ vormerken, der ab dem 2. September 2025 für pflegende Angehörige und Interessierte auch online angeboten wird.

An vier Abenden führte das Grundlagenseminar ins Thema Betreuung ein.. Foto:

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