Allgemeine Berichte | 06.05.2022

Zensus-Erhebungsstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ist bereit

200 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte wurden geschult

Westerwaldkreis. Wie die Zensus Erhebungsstelle im Westerwaldkreis mitteilt, sind ab dem 15. Mai insgesamt 200 ehrenamtliche Interviewer zur Befragung von knapp 20.000 Westerwälderinnen und Westerwälder im Landkreis unterwegs. Dann beginnt laut Pressemeldung nach 2011 bereits die zweite Durchführung des europaweiten Zensus, welcher auch als Volkszählung bekannt ist. Ziel der Erhebung ist die Ermittlung verlässlicher Bevölkerungszahlen und Daten zur Demografie für Gemeinden, der Bundesländer und der Bundesrepublik.

Wie der Pressemeldung zu entnehmen ist, sind zur Vorbereitung der persönlichen Befragung in den letzten Wochen Schulungen durch das Team der Zensus-Erhebungsstelle unter der Leitung von Dr. Patrick Hille durchgeführt worden. Die Erhebungsbeauftragten wurden inhaltlich und rechtlich auf ihre Tätigkeit vorbereitet sowie zur Wahrung des Statistikgeheimnisses und Datenschutzes verpflichtet. „Der Datenschutz spielt bei der Erhebung im Rahmen des Zensus eine wichtige Rolle, dessen Einhaltung höchste Priorität hat“, so der Leiter der Erhebungsstelle.

Die Ergebnisse der Befragungen werden anonymisiert veröffentlicht. Rückschlüsse auf Personen sind somit nicht möglich. Alle vom Westerwaldkreis bestellten Erhebungsbeauftragten können sich mittels Zensusausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Mitarbeitende der örtlichen Erhebungsstelle legitimieren. In diesem Zusammenhang weist die Erhebungsstelle des Westerwaldkreises darauf hin, dass die Erhebungsbeauftragten ab dem 7. Mai mit der Ankündigung der Befragung in den auskunftspflichtigen Haushalten beginnen werden.

Die gewonnenen Daten werden als Planungs- und Bemessungsgrundlage, etwa für die Ermittlung des zukünftigen Bedarfs an neuem Wohnraum oder Schulen, herangezogen. Die Datenerhebung im Westerwaldkreis erfolgt vorrangig auf dem Weg eines kurzen, etwa fünf bis zehn minütigen persönlichen Interviews. Dabei werden die sogenannten Kernmerkmale wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Geschlecht in Erfahrung gebracht. Darüberhinausgehende Informationen sollen, wenn möglich online, andernfalls mittels Papierfragebogen von den auskunftspflichtigen Personen in Eigenregie erteilt werden. An circa vier Prozent der befragten Haushalte wird zur Qualitätssicherung eine Wiederholungsbefragung durchgeführt.

Wie die Erhebungsstelle mitteilt, besteht keine Möglichkeit sich der Befragung zu entziehen. Personen, die an den zufällig ausgewählten Anschriften leben, sind verpflichtet, Auskunft zu erteilen. „Sollte es dennoch zu Verweigerungen kommen, wird ein Mahnverfahren eingeleitet, welches in der Festsetzung eines Zwangsgeldes münden kann“, so Dr. Patrick Hille.

Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen hinsichtlich des Zensus 2022 unter zensus2022@westerwaldkreis.de melden.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

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