Er tötete Anna K. mit 17 Messerstichen und betonierte sie in einer Grube ein
24.02.: Mord in Gimmingen: Matthias K. zu lebenslanger Haft verurteilt
Koblenz. Das Urteil ist gesprochen: Im Gerichtsprozess um das Tötungsdelikt in Gimmingen verurteilte das Landgericht Koblenz den Angeklagten Matthias K. am heutigen Dienstag, 24. Februar wegen Mordes an der 31-jährigen Anna K. zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen
Matthias K. hob eine Grube in seiner Garage aus, legte den Flur des Hauses mit Malervlies aus und töte seine Noch-Ehefrau Anna K. mit 17 Messerstichen. Anschließend legte er sie in die vorbereitete Grube, verschloss diese mit Beton und verflieste den Boden neu.
„Da Matthias K. so planvoll vorging und sein arg- und wehrloses Opfer mit Tötungsabsicht in den engen Hausflur lockte, sah die Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an“, erklärt Richterin Eva Maria Kahn vom Landgericht Koblenz.
Die Merkmale der Habgier und die der niedrigen Beweggründe sah das Gericht nicht als gegeben.
Verzweiflung als Mordmotiv
Aus Sicht der Strafkammer handelte Matthias K. nicht aus einem einzelnen Motiv heraus. Es handele sich um ein Motivbündel, das zur Tat geführt habe. Im Zentrum habe dabei die Verzweiflung über das Scheitern seines Lebensmodells und die drohende Einschränkung im Umgang mit dem gemeinsamen Sohn gestanden, schildert Richterin Eva Maria Kahn.
Besondere Schwere der Schuld konnte nicht festgestellt werden
Nach Abwägung der Gesamtumstände kam das Landgericht Koblenz in seiner Urteilsfindung zu dem Ergebnis, dass eine besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt werden konnte. Diese war zuvor von der Staatsanwaltschaft gefordert worden.RRO
