Allgemeine Berichte | 29.10.2025

Landrätin: „Auch die menschliche Dimension muss betrachtet werden.“

29.10.: Cornelia Weigand zur Flut-Entscheidung: „Schwer zu akzeptieren und nachzuvollziehen“

Die Kreisverwaltung in Ahrweiler. Foto. ROB

Kreis Ahrweiler.Nach der Bestätigung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zum Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft wegen möglicher strafrechtlich relevanter Versäumnisse bei der Bewältigung der Ahrflut, melden sich nun die Landrätin des Kreises Ahrweiler, Cornelia Weigand, zu Wort „Das Ergebnis der Staatsanwaltschaft Koblenz wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigt und das Verfahren gegen den damals politisch-Verantwortlichen eingestellt. Nach den vorgelegten Argumenten ergebe sich aus juristischer Sicht kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des damaligen Landrats. Eine Verhandlung sei daher nicht anzustreben.

Aus meiner Sicht und sicherlich aus Sicht vieler Betroffener ist das nur schwer zu akzeptieren und nachzuvollziehen. Denn insbesondere auch die menschliche Dimension muss betrachtet werden:

Für die Menschen im Ahrtal und hier allen voran für die Hinterbliebenen der Todesopfer war es wichtig, dass die Generalstaatsanwaltschaft der erhobenen Beschwerde nachgegangen ist. Die jetzt getroffene Entscheidung ist sicher nur schwer zu ertragen.

Eine Verhandlung hätte den rechtlichen Rahmen gegeben, um die internen Ermittlungen und Untersuchungen der Staatsanwaltschaft besser nachzuvollziehen, weitere Fragen zu stellen und Details zu klären. Nun gibt es eine Entscheidung ohne öffentliche Verhandlung. Eine solche hätte die tiefen Narben nicht heilen können. Vielleicht aber hätte sie dabei geholfen, die Schmerzen zu lindern.

Die Suche nach den Gründen kann dabei helfen, das Geschehen besser zu verarbeiten und der Ohnmacht, der man durch die Katastrophe ausgesetzt war, ein Stück Kontrolle entgegen zu setzen.

Neben der strafrechtlichen Betrachtung gibt es aus meiner Sicht auch eine moralische Verantwortung. Das habe ich mehrfach betont. Wahrscheinlich macht jeder in einer so dramatischen und komplexen Lage Fehler, nicht zu handeln ist jedoch der größte Fehler.

Unser aller Ziel muss es sein, den Katastrophenschutz auf eine solide Basis zu stellen. Ein funktionierendes und resilientes System kann und darf nicht von nur einer Person abhängig sein, andere Strukturen sind notwendig. Der Kreis, das Land und der Bund arbeiten seither kontinuierlich daran, dass sich die Rahmenbedingungen in allen Bereichen des Brand- und Katastrophenschutzes verbessern und wir auf allen Ebenen für eine Katastrophe großen Ausmaßes besser gewappnet sind.“

Die Kreisverwaltung in Ahrweiler. Foto. ROB

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So sieht die neue Ahrtalbahn aus

  • P. N.: Geil!!!!!!!
  • Boomerang : An alle die sich hier so trefflich zanken - es gibt nicht eine einzige zuverlässige Methode zur Messung der Feinstaubbelastung. Es sind durch die Bank mathematische Berechnungen die vorgelegt werden....
  • H. Schüller: Ihre Behauptung ist falsch, denn Fahrdrahtabrieb emittiert bundesweit rund 400 t (bioziden) Feinstaub jährlich, vergleichbarer fahrdrahtloser Bahnbetrieb der o.g. Abgasnorm max. nur 285 t Feinstaub mit vergleichbaren Partikelgrößen.
  • Gordula: Ich möchte bei der Einordnung helfen: Die Behauptung, Oberleitungsbetrieb verursache durch Fahrleitungsabrieb mehr Feinstaub als ein Dieselzug nach EURO-IIIB-Norm, ist fachlich falsch, weil Abgasgrenzwerte...
  • Boomerang : Man könnte auch Aschenbecher und/oder Mülleimer aufstellen. Allerdings kann man so viel leichter abkassieren wenn jemand ne Kippe wegwirft und das Stadtbild wird nicht beeinträchtigt durch Rentner die im Mülleimer Pfandflaschen suchen.
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