Allgemeine Berichte | 31.10.2025

Kreisveterinäramt ruft Halterinnen und Halter zur Vorsicht auf

31.10.: Geflügelpest im Kreis Ahrweiler nachgewiesen

Symbolbild.  Foto: pixabay.com

Kreis Ahrweiler. Auch im Landkreis Ahrweiler wurde nun ein erster Fall von Geflügelpest nachgewiesen. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) hat das Seuchenvirus bei einem toten Kranich diagnostiziert. Auch wenn damit die Seuche derzeit nur bei einem ersten Wildvogel bestätigt ist, muss davon ausgegangen werden, dass weitere Wildvögel bereits an der Seuche verendeten. Wenn aasfressende Greifvögel deren Kadaver aufnehmen, besteht die Gefahr, dass das Virus weiterverschleppt wird und schlimmstenfalls Geflügelbestände infiziert werden. Aber auch andere Wildvogelarten wie beispielsweise Reiher, Rabenvögel sowie Wildenten und -gänse können durch Ausscheidungen das Virus direkt in Ställe eintragen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln derzeit als hoch ein. Nach Angaben des Instituts breitet sich das Virus unter Wildvögeln und Geflügel in Deutschland weiter aus. Aufgrund der intensiven Zugaktivität von Kranichen und anderen Wildvögeln sei insbesondere in den Herbstmonaten mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion zu rechnen. Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für die Geflügelpest und spielen bei der Verbreitung des Virus nur eine untergeordnete Rolle.

Oberste Priorität muss der Schutz des Hausgeflügels und die Vermeidung einer Einschleppung der Aviären Influenza in private und gewerbliche Geflügelhaltungen sein. Hierzu weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler auf die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hin. Besonders gefährdet sind Haltungen mit Zugang zu offenen Gewässern oder Auslauf ins Freie. Das Veterinäramt empfiehlt folgende Schutzmaßnahmen für Geflügel:

- Wenn möglich, Aufstallung des Hausgeflügels.

- Fütterung des Hausgeflügels nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.

- Futter, Einstreu und Geräte für Wildvögel unzugänglich lagern.

- Tränken ausschließlich mit frischem Leitungswasser befüllen – kein Oberflächenwasser (beispielsweise Regenwasser oder aus Bächen) verwenden.

- Keine Speisereste, Eierschalen oder Grünfutter von Wiesen und Äckern verfüttern.

- Stalleigene Kleidung und Schuhwerk nur im Stall verwenden, Stall- und Straßenkleidung trennen.

- Alle Gerätschaften regelmäßig reinigen und desinfizieren.

- Schadnagerbekämpfung konsequent durchführen.

- Zugänge zur Geflügelhaltung vor unbefugtem Betreten von Personen sichern.

Was ist die Aviäre Influenza (Geflügelpest)?

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Virusvarianten wie H5N1 oder H5N8 sind hochpathogen, was bedeutet, dass sie bei Tieren zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit führen.

Wie wird das Virus übertragen?

Das Virus kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln, sondern auch über kontaminierte Materialien wie Einstreu, Futter, Kleidung oder Gerätschaften übertragen werden. Auf unbelebten Oberflächen kann der Erreger bei 20 Grad bis zu einer Woche, bei 4 Grad sogar bis zu einem Monat überleben.

Was tun bei Verdachtsfällen?

Bei Auffälligkeiten im Bestand – etwa Atemnot, Apathie, Durchfall, deutlicher Rückgang der Legeleistung oder plötzliche Todesfälle – ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche zu melden.

Fund von toten Wildvögeln

Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Jeder Fund eines toten Wasservogels oder Greifvogels ist dem Veterinäramt unter Angabe von Funddatum und Fundort (möglichst mit GPS-Koordinaten) per E-Mail an vetamt@kreis-ahrweiler.de zu melden. Von dort werden Bergung und Untersuchung veranlasst.

Auswirkungen auf den Menschen

Eine Infektion des Menschen ist zwar grundsätzlich möglich, setzt aber engen Kontakt zu infiziertem Geflügel voraus. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist das Risiko für die Bevölkerung sehr gering. In Deutschland ist laut RKI bisher kein Fall von aviärer Influenza bei Menschen bekanntgeworden. Trotzdem gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren – auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Weitere Informationen unter https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchenbekaempfung/aviaere-influenza.

Registrierung von Geflügelhaltungen

Alle Geflügelhalter – unabhängig von der Anzahl der Tiere und der Art der Haltung – sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt anzumelden.

Zum aktuellen Zeitpunkt besteht kein Anlass zu Bedenken. Die Lage wird fortlaufend vom Veterinäramt Ahrweiler sowie den zuständigen Fachinstituten überwacht.

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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