Aus dem Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises
620 Einbürgerungen im Jahr 2015
Rhein-Sieg-Kreis. Rund 170 verschiedene Nationen sind an Rhein und Sieg zu Hause. Viele Einwohner, die irgendwann aus zahlreichen Ländern der Welt in den Rhein-Sieg-Kreis gekommen sind, möchten irgendwann auch „richtig ankommen“ und gleichberechtigte Bürger mit allen Rechten und Pflichten werden. Für 620 von ihnen ging dieser Wunsch 2015 in Erfüllung.
Gleich sechs Mal war im großen Sitzungssaal des Kreishauses mit der „Feierlichen Einbürgerung“ ein ganz besonderer Termin angesagt – schließlich gebührt einem besonderen Tag im Leben auch ein zeremonieller Rahmen.
341 Mädchen und Frauen sowie 279 Jungen und Männer erhielten aus den Händen von Landrat Sebastian Schuster bzw. Kreisdirektorin Annerose Heinze und Ludwig Neuber, Neubürgerbeauftragter des Rhein-Sieg-Kreises, ihre Einbürgerungsurkunde.
Übrigens: Die Stadt Troisdorf ist hier nicht erfasst, da sie als „Große kreisangehörige Stadt“ mit eigener Ausländerbehörde selbst Einbürgerungen vornimmt.
40 Prozent der Neubürger in Deutschland geboren
Von den 620 neuen Staatsangehörigen des „Einbürgerungsjahrgangs“ 2015 wurden 245 – 39,5 Prozent – bereits in Deutschland geboren. Bereits im fünften Jahr bewegt sich damit die „Quote“ derjenigen neuen Staatsbürger, die bereits in Deutschland das Licht der Welt erblickt haben, rund um die 40-Prozent-Marke.
111 Personen und damit 17,9 Prozent derjenigen, die die Frage nach ihrer Staatsangehörigkeit seit dem letzten Jahr mit „deutsch“ beantworten können, waren „U 18“.
Ganze 70 Staaten waren 2015 bei den Einbürgerungen vertreten. Spitzenreiter war die Türkei: 153 Neubürger hatten zuvor die türkische Staatsangehörigkeit. Die südafrikanische Staatsangehörigkeit brachte dagegen beispielsweise nur eine Person mit. Beim „Wohnort-Ranking“ der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger waren St. Augustin (101), Siegburg (89) und Niederkassel (55) Spitze.
Nähere Infos rund um den „Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit“ gibt es auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises (www.rhein-sieg-kreis.de), Stichwort: Einbürgerung.
Das „Staaten-Ranking“ der Einbürgerungen des Jahres 2015: Afghanistan (20), Ägypten (2), Albanien (1), Algerien (2), Angola (3), Argentinien (1), Armenien (1), Belgien (5), Bosnien und Herzegowina (4), Brasilien (5), Bulgarien (3), China (4), Dänemark (1), Demokratische Republik Kongo (6), Dominikanische Republik (2), Ecuador (1), Frankreich (3), Georgien (1), Griechenland (35), Großbritannien (4), Guatemala (1), Indien (8), Irak (18), Iran (24), Italien (13), Kamerun (3), Kasachstan (13), Kenia (3), Kirgisistan (3), Kolumbien (1), Kongo (2), Kroatien (10), Litauen(1), Marokko (22), Mazedonien (2), Mexiko (1), Niederlande (7), Nigeria (4), Palästinensische Autonomiebehörde (1), Philippinen (6), Polen (29), Portugal (1), Republik China (Taiwan, 1), Republik Korea (3), Republik Kosovo (68), Republik Moldau (2), Rumänien (10), Russische Föderation (7), Schweiz (1), Senegal (1), Serbien (3), Sierra Leone (2), Simbabwe (1), Slowakische Republik (2), Spanien (6), Sri Lanka (9), Südafrika (1), Syrien (20), Thailand (11), Togo (4), Tschechische Republik (4), Tunesien (4), Türkei (153), Uganda (2), Ukraine (7), Ungarn (9), Usbekistan (5), Vereinigte Staaten (2), Vietnam (1) und Weißrussland (2). Außerdem wurden zwei Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit eingebürgert.
Das „Wohnort-Ranking“ für die Einbürgerungen des vergangenen Jahres: St. Augustin (101), Siegburg (89), Niederkassel (55), Bornheim (46), Meckenheim (43), Hennef (40), Königswinter (40), Eitorf (33), Alfter (32), Rheinbach (28), Wachtberg (21), Neunkirchen-Seelscheid (20), Lohmar (18), Bad Honnef (15), Much (11), Ruppichteroth (11), Swisttal (8) und Windeck (7).
Persönliche Beratung zur Einbürgerung
Für Informationen, Fragen und Anliegen rund um die Einbürgerung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde während der allgemeinen Sprechzeiten montags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie von 14 Uhr bis 16.30 Uhr zur Verfügung.
Ausländeramt bietet individuelle Beratung
Für ein individuelles Beratungsgespräch empfiehlt das Ausländeramt aber, telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin außerhalb der regulären Sprechzeiten zu vereinbaren. Wer zuständig ist, „entscheidet“ der Anfangsbuchstabe des Familiennamens: für die Anfangsbuchstaben A, B, C, Q und Z Tel. (0 22 41) 13-22 93; Anfangsbuchstaben D, E, F, G, R und U Tel. (0 22 41) 13-34 34; Anfangsbuchstaben K und M Tel. (0 22 41) 13-30 29; Anfangsbuchstaben L, N, O, P und T Tel. (0 22 41) 13-26 85; Anfangsbuchstabe S Tel. (0 22 41) 13-26 63; Anfangsbuchstaben H, I, J, Sch, St, V, W, X und Y Tel. (0 22 41) 13-30 34. Pressemitteilung
des Rhein-Sieg-Kreises
