Länderübergreifende Verkehrskontrolle
9.000 Euro Strafe für Fahrer südosteuropäischer Minibusse
Minibusse waren im Visier der Spezialkräfte – Technische Mängel und illegale gewerbliche Beförderung festgestellt
Heiligenroth. Im Rahmen einer länderübergreifenden Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt der Personen- und Güterbeförderung durch sogenannte Minibusse (Fahrzeuge mit 8+1 Sitzen) haben spezialisierte Kräfte des PP Karlsruhe, PP Südhessen, der Landespolizeischule Rheinland-Pfalz und der Verkehrsdirektion Koblenz auf dem Parkplatz der TuR Heiligenroth Freitag in der Zeit von 18.30 Uhr bis Samstag, 0.30 Uhr insgesamt sechs Fahrzeuge kontrolliert.
Alle kontrollierten Fahrzeuge sind ausnahmslos im südosteuropäischen Raum zugelassen. In allen Fällen sollten die Personen von England, Niederlanden, Deutschland (Ruhrgebiet) nach Bulgarien, Rumänien, Moldawien oder Albanien befördert werden. Bei drei Fahrzeugen handelte es sich bei der Beförderung von nicht zugelassenen PKW, auf dem mitgeführten Anhänger gleichzeitig auch um Güterbeförderung. Da die Personen für die Beförderungsleistung ein Entgelt zahlen müssen, handelt es sich um gewerbliche Beförderungen. Die hierzu erforderlichen Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz bzw. dem Güterkraftverkehrsgesetz haben nicht vorgelegen.
Die Lenk- und Ruhezeiten fanden bei den Fahrern keine Beachtung, bei zwei der kontrollierten Fahrzeuge waren zwar Fahrtenschreiber eingebaut, diese wurden jedoch nicht benutzt. Darüber hinaus waren bei fünf Fahrzeugen erhebliche technische Mängel vorhanden, bei denen es sich beispielsweise um defekte Bremsschläuche oder verschlissene Anhängevorrichtungen handelt.
So musste aufgrund der festgestellten Verstöße bei fünf Fahrzeugen die Weiterfahrt untersagt werden, die dann erst nach Reparatur der Fahrzeuge bzw. Ableistung der erforderlichen Wochenruhezeit von 45 Stunden gestattet werden kann, dann allerdings ohne Fahrgäste oder Güter. In einem Fall hat der Fahrer einen gefälschten italienischen Führerschein vorgelegt. Im Rahmen der Durchsuchung der Person wurde noch ein moldawischer Führerschein aufgefunden, wobei es sich um ein echtes Dokument handelt.
Aufgrund der Feststellungen werden ein Strafverfahren wegen § 267 StGB -Urkundenfälschung-, zwölf OWi-Verfahren wegen Verstößen PBefG, GüKG, StVZO, FahrPersV eingeleitet. Die angeordneten Sicherheitsleistungen betragen insgesamt 9.000 Euro.
Pressemitteilung
der Verkehrsdirektion Koblenz
