Allgemeine Berichte | 28.04.2020, 13:16 Uhr

Kommunen und Polizei müssen Abstandsregeln und Halteverbote durchsetzen

ADFC lobt: Zahlreiche Verbesserungen für Radfahrende

Bonn. Die neue StVO enthält neben erhöhten Bußgeldern und Fahrverboten für das Nichtbilden einer Rettungsgasse auf mehrspurigen Straßen zahlreiche Verbesserungen für Radfahrer. Autofahrer müssen sich auf neue bzw. erhöhte Geldbußen für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen, unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen sowie Parken und Halten in zweiter Reihe einstellen. Anfang November 2019 hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Referentenentwurf für eine fahrradfreundliche Novelle der Straßenverkehrsordnung veröffentlicht. Am 14. Februar 2020 passierte der Entwurf schließlich den Bundesrat, der der Novelle allerdings nur mit zahlreichen Änderungen zustimmte. Das Bundeskabinett hat die Novelle am 23. März in der Fassung mit den Änderungen des Bundesrates zu Kenntnis genommen.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC-Bundesverband) hatte eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts gefordert und dafür im Mai 2019 mit dem „Gute-Straßen-für-alle-Gesetz“ eigene Vorschläge für die Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vorgelegt (https://www.adfc.de/artikel/das-gute-strassen-fuer-alle-gesetz/). Ziel der ADFC-Vorschläge ist eine gerechtere Gesetzgebung für alle Verkehrsarten. Insbesondere die Bedürfnisse der ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen sollten deutlich stärker berücksichtigt und eine wirkliche Gleichbehandlung herbeiführt werden. Die geltende autozentrierte Straßenverkehrsgesetzgebung verhindert Sicherheit und Wachstum beim Rad- und Fußverkehr und blockiert neue Mobilitätsformen. Vor allem will der ADFC den Kommunen die Einrichtung durchgängiger, komfortabler Radverkehrsnetze und ein fahrradfreundliches Verkehrsklima ermöglichen.

Der ADFC will die Vision Zero, also ein Verkehrssystem ohne Verkehrstote und Schwerverletzte erreichen, das menschliche Fehler ausgleicht und ungeschützte Verkehrsteilnehmer aktiv schützt. Der ADFC will alle Verkehrsarten gleichstellen, Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr sollen nicht mehr nachrangig zum Autoverkehr behandelt werden. Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzziele sollen vor der Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs rangieren. Eine nachhaltige Stadt- und Verkehrsentwicklung soll den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, Maßnahmen zur Vermeidung von Autoverkehr zu ergreifen und Anreize für umwelt- und klimafreundliche Verkehrsmittel zu setzen. Dazu soll auch Parkraum flächendeckend bewirtschaftet werden.

Bundesminister Andreas Scheuer lobt seine StVO-Novelle: „Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge. Wer die Mobilität der Zukunft will, muss die notwendigen Anpassungen vornehmen. Mit unserer StVO-Novelle machen wir unsere Straßen noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter! Wir machen das Radfahren sicherer.“

Bernhard Meier, 2. Vorsitzender des ADFC Bonn/Rhein-Sieg, hätte sich noch mehr Verbesserungen für Radfahrer gewünscht: „Die Neue Straßenverkehrsordnung enthält immerhin zahlreiche Verbesserungen für Radfahrende. Das ist gut. Jetzt gilt es, die neuen Abstandsregeln und Halteverbote umzusetzen und ihre Einhaltung zu kontrollieren. Das ist Aufgabe der Kommunen. Entscheidend für die Stärkung des Radverkehrs ist aber eine fahrradfreundliche Infrastruktur mit geschützten Radfahrstreifen und komfortablen Radschnellwegen für Pendler.“

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