Stadt Meckenheim informiert

Ab 1. Oktober ist Heckenrückschnitt wieder erlaubt

Meckenheim. Der Herbst kommt und mit ihm die Möglichkeit, den Grünschnitt vorzunehmen. Ab dem 1. Oktober dürfen Hobbygärtner wieder ihre Hecken stark stutzen und zurückschneiden. Über den Sommer war das laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, um brütende Vögel zu schützen.

Für das Schneiden sind trockene Tage mit bedecktem Himmel gut geeignet. Zu kalt darf es beim Rückschnitt im Herbst nicht sein. „Ab fünf Grad minus sollte man das Schneiden einstellen“, rät Susanne Reven vom Fachbereich Verkehr und Grünflächen der Stadt Meckenheim. Die Zweige nähmen ansonsten Schaden und es gäbe keinen geraden Schnitt. Für die Tierwelt wäre es jedoch bedrohlich, wenn jeder Gartenbesitzer generell nun seine Hecken eine Handbreit über dem Erdboden abschneiden würde, das sogenannte „auf den Stock“ setzen. Im nächsten Frühjahr fehlten dann vielen Tierarten geeigneter Brut- und Lebensraum. Denn auch in den Wintermonaten benötigt die heimische Vogelwelt Schutz vor der Witterung oder natürlichen Feinden. Diesen Schutz finden sie häufig in den Hecken. Auch die an Heckenpflanzen verbliebenen Früchte sind für viele Tierarten in den Wintermonaten lebensnotwendig.

Auf der anderen Seite ist es durch mangelnden Rückschnitt und Pflege von Bäumen, Sträuchern, Hecken und anderem Grünbewuchs jedoch in der Vergangenheit immer mal wieder zu Problemen im öffentlichen Raum gekommen. Fachfrau Reven weist diesbezüglich darauf hin, dass zum Rückschnitt derjenige verpflichtet ist, dessen privates Grün auf öffentliche Flächen wächst und dort eine Einschränkung für Fußgänger auf den Gehwegen sowie eine Sichtbehinderung für sämtliche Verkehrsteilnehmer darstellt. Ebenfalls könnten dadurch Radfahrer und Fußgänger verletzt werden.

Pressemitteilung

Stadt Meckenheim