Allgemeine Berichte | 19.09.2025, 14:14 Uhr

Ab 29.09.: Sperrungen während der Kirmes in Bad Neuenahr

Symbolbild.  Foto: pixabay.com
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Bad Neuenahr-Ahrweiler. Während der Kirmes in Bad Neuenahr werden Schaustellergeschäfte in der Haupt- und Rathausstraße und auf den öffentlichen Parkplätzen City-Ost („Moses-Parkplatz“) und P+R am Bahnhof aufgebaut. Auch stellt die Freiwillige Feuerwehr auf dem Postparkplatz wieder ihr Zelt auf. Deshalb sind Verkehrsbeschränkungen und -umleitungen erforderlich. Die Rathausstraße ab der Kölner Straße, die Hauptstraße ab Höhe der Jesuitenstraße, der Parkplatz City-Ost sowie im weiteren Verlauf die Hauptstraße bis zum Kreisel am Platz von Brasschaat (vor dem Bahnhof Bad Neuenahr) werden ab Montag, 29. September, bis einschließlich Mittwoch, 8. Oktober, für den Verkehr voll gesperrt. Ab Montag, 29. September, darf in den aufgeführten Bereichen auch nicht mehr geparkt werden. Das „Zentrum Parkhaus Moses“ kann während der Aufbauphase über die Seiteneinfahrt in der Bergstraße genutzt werden.

Wie jedes Jahr wird ein Teilbereich des Parkplatzes am Apollinarisstadion für die Wohnwagen der Schausteller freigehalten. Dort kann ab Montag, 29. September, nicht mehr geparkt werden. Auf dem Post-Parkplatz ist ab Donnerstag, 2. Oktober, das Parken nicht mehr möglich. In westlicher Richtung erfolgt die Umleitung über die Heerstraße – Kölner Straße zur Rathausstraße.

Als Parkmöglichkeit während der Kirmes bietet sich das neue „Zentrum Parkhaus Moses“ an, das über die Seiteneinfahrt in der Bergstraße (über die Heerstraße) erreichbar ist. Zudem stehen das City-Parkhaus in der Landgrafenstraße / Felix-Rütten-Straße, das Parkdeck City-Nord (Tiefgarage unter dem LIDL-Markt) in der Rathausstraße, der Parkplatz City Bahnhof Bad Neuenahr in der Hauptstraße sowie ein Teil des Parkplatzes am Apollinarisstadion zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler weist ausdrücklich darauf hin, dass in den angrenzenden Straßen um das Kirmesgelände herum nicht geparkt werden darf, um notwendige Rettungswege freizuhalten. Wer verbotswidrig parkt, muss damit rechnen, dass die betreffenden Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Stadtverwaltung bittet daher um Rücksichtnahme.

Das Befahren der Veranstaltungsfläche mit jeglicher Art von Fahrzeugen ist nach der Haus- und Platzordnung verboten.

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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