Koblenzer Inzidenz stabil unter 50:
Ab heute sind weitere Öffnungen möglich
Restaurants dürfen die Innenräume öffnen, auch Kulturbetriebe können wieder Besucher empfangen. Weitere Lockerungen im Probenbetrieb, Sport sowie Spiel- und Wetteinrichtungen
Koblenz. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Koblenz ist weiter rückläufig. Am heutigen Mittwoch, 26. Mai, liegt der Inzidenzwert, den das Robert Koch-Institut für die Rhein-Mosel-Stadt ausweist, mit 22,8 den fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Damit erfüllt Koblenz die in der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes geforderte, konstante Unterschreitung einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50, sodass es ab Freitag, 28. Mai, zu weiteren Lockerungen bzw. Öffnungsschritten kommen kann.
Im Einzelnen bedeutet das für folgende Bereiche ab 28. Mai Lockerungen:
- Innengastronomie: Gastronomiebetriebe an Land sowie auf Ausflugsschiffen dürfen ihre Angebote im Inneren wieder öffnen, wenn sie die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen und eine Vorausbuchungspflicht gewährleisten, um den Zutritt zum Lokal zu steuern. Als Zugangsvoraussetzung gilt außerdem ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein gültiger Genesenen- bzw. vollständiger Impfnachweis. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
In der Innengastronomie gilt neben dem Abstandsgebot auch eine Maskenpflicht für Gäste und Personal. Gäste dürfen ihre Maske am Platz abnehmen. An Tischen dürfen fünf Personen aus zwei Haushalten Platz nehmen. Genesene, vollständig geimpfte Personen und Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden hier nicht mitgezählt. Eine Bewirtung an der Theke ist nicht zulässig. Die Voraussetzungen für die Nutzung der Außengastronomie gelten analog (Testpflicht etc.) weiterhin. Kostenlose Testmöglichkeiten finden sich jederzeit im Internet unter www.koblenz.de/teststellen
- Kultureinrichtungen im Innern: Maximal 100 Zuschauerinnen und Zuschauern sind in Einrichtungen wie Theatern, Kinos, Kleinkunstbühnen und ähnlichen Einrichtungen ab Freitag wieder erlaubt. Die Maskenpflicht entfällt am Platz. Die Kontaktdaten müssen erfasst werden, außerdem ist ein negatives Testergebnis oder ein Genesenen- bzw. vollständiger Impfnachweis vorzulegen. Das Abstandsgebot wird durch einen personalisierten Sitzplan sichergestellt, in Einrichtungen mit fester Bestuhlung kann alternativ im Schachbrettmuster gesetzt werden.
Das Theater Koblenz startet beispielsweise am Sonntag, 30. Mai, wieder mit seinem Sonder-Spielplan für die verbleibenden Wochen der Spielzeit 2020/21. Der Kartenvorverkauf läuft bereits unter anderem im Internet auf www.theater-koblenz.de.
- Probenbetrieb der Laien- und Breitenkultur: Neben den bisher zulässigen Proben ist der Probentrieb im Freien in Gruppen bis zu maximal 10 Personen plus anleitende Person gestattet. Es gilt durchgängig das Abstandsgebot.
- Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen: In Spiel- und Wetteinrichtungen gilt ab der Wiedereröffnung am Freitag, 28. Mai, eine Maskenpflicht bis zum Platz sowie das Abstandsgebot. Zudem besteht eine Vorausbuchungspflicht und der Zugang zur Einrichtung muss gesteuert werden. Ein negatives Testergebnis oder ein Genesenen- bzw. vollständiger Impfnachweis ist vorzulegen.
- Sport: Zusätzlich zu den bisherigen Sportmöglichkeiten ist im Freien sowie auf allen öffentlichen und privaten Außensportanlagen die kontaktlose Sportausübung in Gruppen bis maximal 10 Personen nebst Trainerin oder Trainer zulässig.
Sollte die Inzidenz in Koblenz weiterhin stabil unter 50 bzw. 100 bleiben, sieht der von der rheinland-pfälzischen Landesregierung aufgelegte „Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ ab Mittwoch, 2. Juni, weitere Lockerungen im Bereich Tourismus, Freizeit und Sport vor.
Pressemitteilung der Stadt Koblenz
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Tja Herr Müller, die meisten Leute ( außer mir) haben ein Smartphone-und dann wissen sie nicht, wie man google aufruft?
@ Frau Schenkelberg /
Gastronomie
Restaurants, Speisegaststätten, Bars, Kneipen, Cafés, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen, Eisdielen, Eiscafés und ähnliche Einrichtungen, Vinotheken, Probierstuben und ähnliche Einrichtungen, Angebote von Tagesausflugsschiffen einschließlich des gastronomischen Angebots und ähnliche Einrichtungen können im Innen- und Außenbereich öffnen. Es gelten sowohl im Innen- als auch im Außenbereich u.a. Regelungen zu Kontakterfassung, Abstand, Test und Maske.
Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf sind natürlich ebenfalls erlaubt.
Noch Fragen?
Essen? Keine anderen Probleme? Schon gewusst? Es gibt ein sogenanntes Branchenverzeichnis, in dem auch die Koblenzer Gastronomie aufgeführt ist. Wenn`s mit dem Essen so pressiert, dann alle aufgeführten Gastronomiebetriebe durchrufen. Sind soviele, da ist man schon alleine vom Anrufen satt.
Wo kann man denn morgen in Koblenz essen?