Allgemeine Berichte | 22.01.2019, 16:59 Uhr

Viele telefonische Anfragen erwartet

Abfall-Gebührenbescheide sind unterwegs

Neues Video hilft bei Fragen zum Bescheid

Kreis Ahrweiler. Ende Januar versendet der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) rund 45.000 Gebührenbescheide für 2019 an Haushalte und Betriebe. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Da amtliche Gebührenbescheide oft schwer verständlich sind, hat der AWB ein neues Video erstellt. Es erklärt den Aufbau und die wichtigsten Bestandteile des Bescheids. Das Video ist auf der AWB-Webseite www.meinawb.de und der Web-Seite der Kreisverwaltung verlinkt und steht auch auf dem Youtube-Kanal des AWB.

Besonders in den ersten Wochen nach dem Versand der Bescheide gehen bei den Mitarbeitern des AWB viele telefonische Anfragen ein. Der AWB bittet deshalb um Verständnis, sollten Telefonleitungen häufig besetzt oder der zuständige Sachbearbeiter nicht unmittelbar erreichbar sein. Bei Anfragen zu Leerungsdaten einzelner Tonnen bittet der AWB darum, vor dem Anruf die Behälternummer auf dem Bescheid mit der Behälternummer auf dem Aufkleber, der sich auf der Tonne befindet, abzugleichen und Abweichungen zu notieren. Informationen über Umzüge erhält der AWB automatisch von den Einwohnermeldeämtern; hierfür bedarf es keiner Kontaktaufnahme.

Der AWB empfiehlt, alle anderen Änderungswünsche am besten schriftlich – per E-Mail an info@awb-ahrweiler.de, Fax (0 26 41) 97 53 29 oder Brief an Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler – mitzuteilen und für etwaige Rückfragen eine Telefonnummer anzugeben. Auf diese Weise können Änderungen schneller erfasst und bearbeitet werden. Die neuen Daten werden dann in einem Änderungsbescheid berücksichtigt, der einige Wochen später automatisch verschickt wird.

Die Abfallgebühren sind, wie in den vergangenen Jahren, je zur Hälfte zu den beiden Fälligkeitsterminen 1. März und 1. September zu entrichten. Die Gebühr muss also nicht in einer Summe beglichen werden. Der AWB weist aber darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung ein Prozent der Forderung pro Monat an Säumniszuschlägen zuzüglich Mahngebühren anfallen. Zeit und Wege erspart die Erteilung eines Sepa-Mandats. Das ist auch online möglich unter www.meinawb.de.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Ahrweiler

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