Allgemeine Berichte | 16.02.2018

Kreislaufwirtschaft des Landkreises Mayen-Koblenz

Abfallgebührenbescheide werden versandt

Tatsächliche Leerungen aus 2017 werden abgerechnet

Kreis Mayen-Koblenz. Ab Ende Februar werden die Abfallgebührenbescheide versandt. Bis Mitte März erhalten alle Mayen-Koblenzer Haushalte ihre Abrechnungen. Das teilt die Kreislaufwirtschaft des Landkreises mit.

Der Gebührenbescheid besteht aus zwei Teilen: Zunächst findet man die Berechnung für die Vorauszahlung 2018, mit der alle in einem Jahr anfallenden Fixkosten abgedeckt sind.

Es folgt die individuelle Abrechnung für das zurückliegende Jahr 2017. Diese beinhaltet neben den Fixkosten für 2017 auch alle tatsächlich erfolgten Leerungen der Restabfall- und Papierbehälter.

Für die Leerung des Papierbehälters erfolgt eine Gutschrift, beim Restabfallbehälter werden Gebühren fällig.

Allen Schreiben ist ein Erläuterungsblatt beigefügt. Darauf findet man Hinweise zu Rechtsgrundlagen sowie Erläuterungen zum Inhalt oder Begrifflichkeiten. Ebenfalls beigefügt ist ein Formular, mit welchem man unkompliziert Änderungen, wie beispielsweise neue Grundstückseigentümer oder die Zusammensetzung des Haushalts, schriftlich mitteilen kann.

Mehr Infos zu den Gebührenbescheiden und alle notwendigen Formulare gibt es im Internet auf der Homepage der Kreislaufwirtschaft unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de .

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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