Allgemeine Berichte | 28.02.2022

Tatsächliche Leerungen aus 2021 werden abgerechnet

Abfallgebührenbescheide werden versandt

Kreis MYK. Im Laufe des Monats März werden die Abfallgebührenbescheide versandt und alle Mayen-Koblenzer Haushalte ihre Abrechnungen. Das teilt die Kreislaufwirtschaft des Landkreises mit. Der Gebührenbescheid besteht wie in den Vorjahren aus zwei Teilen: Zunächst findet man die Berechnung für die Vorauszahlung 2022, mit der alle in einem Jahr anfallenden Fixkosten abgedeckt sind. Es folgt die individuelle Abrechnung für das zurückliegende Jahr 2021.

Diese beinhaltet neben den Grundgebühren auch alle tatsächlich erfolgten Leerungen der Restabfall- und Papierbehälter. Für die Nutzung des Bioabfallbehälters wird lediglich eine Behältergebühr erhoben, mit der alle Leerungen abgegolten sind. Für die Leerung des Papierbehälters erfolgt eine Gutschrift, beim Restabfallbehälter wird hingegen eine Gebühr fällig. Allen Schreiben ist ein Erläuterungsblatt beigefügt. Darauf findet man Hinweise zu Rechtsgrundlagen sowie Erläuterungen zum Inhalt oder Begrifflichkeiten. Ebenfalls beigefügt ist ein Formular, mit dem man unkompliziert Änderungen, wie beispielsweise neue Grundstückseigentümer oder die Zusammensetzung des Haushalts, schriftlich mitteilen kann.

Lastschriftmandat erteilen

Die Kreislaufwirtschaft bittet darum, für die Abbuchung der Abfallgebühren ein SEPA-Mandat zu erteilen, damit die Fälligkeiten nicht versäumt werden. Das SEPA-Mandat muss spätestens bis zum 31. März bei der Kreislaufwirtschaft eingegangen sein, um noch für die erste Fälligkeit am 15. April berücksichtigt werden zu können. Persönliche Vorsprachen sind lediglich nach telefonischer Vereinbarung möglich. Bei Änderungswünschen oder sonstigen Anliegen wird darum gebeten, die dem Gebührenbescheid beigefügte Änderungsmitteilung zu nutzen oder per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Homepage Kontakt mit den Kollegen der Kreislaufwirtschaft aufzunehmen. Aufgrund der hohen Anzahl der versandten Gebührenbescheide kann es telefonisch zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit kommen.

Mehr Infos, alle notwendigen Formulare sowie die ab 2022 geltenden Gebühren gibt es unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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