Allgemeine Berichte | 06.03.2026, 10:21 Uhr

Auswirkungen der Vollsperrung sollen so gering wie möglich gehalten werden

Abstimmung zur Vollsperrung von „Fillingers Eck“

Austausch zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen während der Vollsperrung von „Fillingers Eck“.

Bendorf. Vertreter des Ordnungsamtes und der Straßenbaubehörde der Stadt Bendorf haben sich gemeinsam mit der Feuerwehr, dem DRK, der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz, dem ÖPNV sowie den betroffenen Linienbusbetreibern zu einem Abstimmungsgespräch zur bevorstehenden Vollsperrung im Bereich „Fillingers Eck“ getroffen. Darüber hinaus fand im Rathaus ein Austausch mit Vertretern des Kulturparks Sayn, Bürgermeister Christoph Mohr sowie Fachbereichsleiter Bauen Werner Prümm statt. Die Sperrung wird vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) für den Zeitraum vom 28. März bis voraussichtlich 11. April 2026 eingerichtet.

Ergänzend zu den Vorgaben des LBM wurden verschiedene verkehrsrechtliche und organisatorische Maßnahmen seitens der Stadt Bendorf abgestimmt, um die Auswirkungen der Vollsperrung so gering wie möglich zu halten.

Der Kapellenweg (An der Kapelle) wird vorübergehend in beide Richtungen befahrbar sein; hierfür wird die bestehende Einbahnstraßenregelung aufgehoben und ein beidseitiges absolutes Halteverbot angeordnet. In der Hüttenstraße wird im Abschnitt zwischen Engerser Landstraße und Dieter-Trennheuser-Straße ebenfalls ein beidseitiges absolutes Halteverbot eingerichtet. Das bestehende Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen in der Dieter-Trennheuser-Straße bleibt weiterhin bestehen; Linienbusbetreiber erhalten jedoch eine Ausnahmegenehmigung.

Zusätzlich wird die Straße „Im Gräflichen Weingarten“ für die Dauer der Baumaßnahme als Umleitungsstrecke für beide Fahrtrichtungen ausgewiesen. Zur Verbesserung der Parksituation wird der Parkplatz „Prälatengarten“ temporär um die Fläche des Kirmesplatzes erweitert. Darüber hinaus stellt die Stadt die private Parkplatzfläche am „Kemperhof“ in der Koblenz-Olper-Straße kostenfrei als Ausweichparkplatz zur Verfügung.

Die Beschilderung zur Sperrung der B 413 an der Autobahnabfahrt A 3 soll darauf hinweisen, dass die Fahrstrecke bis zum Kulturpark Sayn sowie bis zum Garten der Schmetterlinge und zur Sayner Hütte frei ist. Hierzu wird das LBM gebeten, eine entsprechende Beschilderung vorzunehmen. Die Verwaltung möchte zudem mit dem LBM abstimmen, ob während der Wochenenden und Feiertage die Baustelle beziehungsweise die Hauptrichtung (Koblenz-Olper-Straße) zeitweise geöffnet werden kann.

Die Stadt Bendorf bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis und um besondere Aufmerksamkeit während der Zeit der Vollsperrung.

Austausch zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen während der Vollsperrung von „Fillingers Eck“. Foto: privat

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