Allgemeine Berichte | 19.07.2016, 09:54 Uhr

Unfallkasse RLP informiert:

Achtung, Sonne: Bei der Arbeit im Freien schützen…

Arbeitgeber in der Pflicht – Berufskrankheit Hautkrebs

Achtung, Sonne: Bei der Arbeit im Freien schützen…
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Endlich Sommer: Heftige Sonneneinstrahlung kann jedoch auch ihre Schattenseiten haben, zum Beispiel für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, mehr Sonne und damit krebserzeugende ultraviolette Strahlung abbekommen als andere. Maßgeschneiderte Prävention ist deshalb wichtig. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin. „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten vor den Gefahren des Arbeitsplatzes zu schützen“, sagt Manfred Breitbach, Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

„Sie haben für entsprechende Schutzmaßnahmen zu sorgen. Dazu zählen technische und organisatorische Lösungen, wie zum Beispiel der Einsatz von Sonnensegeln. „Wenn möglich sollte die Arbeit in Zeiten mit geringerer UV-Belastung, wie am frühen Morgen oder späten Nachmittag gelegt werden“, so Breitbach.

„Auch körperbedeckende Kleidung plus Kopfbedeckung schützen vor Sonneneinstrahlung“, betont Dr. Rainer Radtke, Präventionsmitarbeiter der Unfallkasse. „Sonnenschutzmittel sollten nur dann verwendet werden, wenn anderer Schutz nicht möglich ist, und sie müssen einen hohen Lichtschutzfaktor haben, am besten Lichtschutzfaktor 50.“ Grundsätzlich gilt: Schon bei Aufenthaltszeiten von wenigen Minuten im Freien ist im Sommer Schutz notwendig. Denn langfristige Schäden können auch ohne Sonnenbrand entstehen. „Das sollte man nicht nur bei der Arbeit beachten, sondern auch in der Freizeit“, so Breitbach.

Achtung: Durch Schwitzen reduziert sich die Wirkung der Sonnencreme. Sie sollte alle zwei Stunden erneut aufgetragen werden. „Dies gilt auch für die wasserfeste Sonnencreme“, ergänzt Dr. Radtke.

Berufskrankheit Hautkrebs

Seit 2015 kann weißer Hautkrebs durch Sonnenstrahlung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das betrifft vor allem Menschen, die beruflich viel im Freien arbeiten. Im Fall einer Berufskrankheit leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie nutzt auch alle geeigneten Mittel, um Berufskrankheiten erst gar nicht entstehen zu lassen. „Dafür brauchen wir sehr genaue Informationen darüber, für welche Beschäftigten die Belastung besonders hoch ist“, sagt Manfred Breitbach. „Nur dann können wir zielgerichtete und wirksame Präventionsmaßnahmen ergreifen.“

Herausforderung UV-Strahlung

Wie stark sonnenbelastet sind welche Berufe? Dieser Frage ist das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) nachgegangen. Denn Hautkrebs durch UV-Strahlung stellt eine der zukünftigen Herausforderungen für die Prävention von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dar. Gleichzeitig ist das Wissen über die Strahlungsdosis bei Tätigkeiten im Freien gering. Es liegen weltweit nur einige wenige, regional begrenzte Studien vor. Im Rahmen eines Forschungsprojektes hat das IfA detaillierte Belastungsdaten für die verschiedensten Tätigkeiten in Außenbereichen gesammelt und ausgewertet. Das Ergebnis: Über die Sommermonate ist die Belastung der betroffenen Berufsgruppen so verschieden wie ihre Arbeit.

Weitere Details zu den Ergebnissen erscheinen in Kürze unter www.genesis-uv.eu.

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