Besucherregelung im St. Elisabeth Krankenhaus in Mayen
Änderungen bei den Besuchszeiten sind möglich
Mayen. Die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH teilte kürzlich mit, dass derzeit Patientenbesuche im St. Elisabeth Krankenhaus in Mayen im Rahmen der 11. Corona-Schutzverordnung noch möglich sind.
„Zurzeit sind Patientenbesuche im St. Elisabeth im Rahmen der 11. Corona-Schutzverordnung noch möglich. Die Besuchszeiten sind von Montag bis Sonntag von 15 bis 17 Uhr und auf maximal 45 Minuten begrenzt. Pro Patient ist nur ein Besucher erlaubt. Für den Besuch von Schwangeren, Kindern und Neugeborenen gelten individuellere Besuchszeiten. Diese werden mit den betroffenen Bereichen abgestimmt“, so der Kaufmännische Direktor Georg Kohl.
Das St. Elisabeth Krankenhaus ruft dazu auf, sich kurz vor einem Besuch auf der Internetseite www.gk.de über die geltenden Besucherregeln zu informieren oder telefonisch anzufragen.
