Ahrtal: Landrätin Weigand schreibt Offenen Brief an Kanzler Merz
Bad Neuenahr-Ahrweiler. In einem offenen Brief hat sich die Landrätin des Kreises Ahrweiler an Bundeskanzler Friedrich Merz gewandt. Hier der Text im Wortlaut:
Sehr verehrter Herr Bundeskanzler,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. Juli 2026, mit welchem Sie auf unsere Anregung, die Mittel des Aufbauhilfefonds 2021 auch für den Bau von technischem, überörtlich wirkendem Hochwasserschutz nutzen zu können, geantwortet haben.
Mit Hinweis auf das finanzielle Volumen des Fonds, dessen Zweckbindung und auch auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern haben Sie unserem Vorschlag zu meinem großen Bedauern leider nicht Rechnung getragen.
Die Öffnung des Aufbauhilfefonds 2021 auch für den überörtlich wirkenden Hochwasserschutz ist für unsere Region von zentraler Bedeutung. Wir haben jetzt im Rahmen des Aufbaus die einmalige Möglichkeit zu zeigen, dass wir aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt haben und in der Lage sind, den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen. Wir haben jetzt die Chance, unsere Einwohnerinnen und Einwohner, die Menschen, für die das Ahrtal ihr zuhause ist, wirksam zu schützen.
Hochwasserschutz heißt Lebensschutz. Die Hochwasserrückhaltebecken wären nachweislich eine Lebensversicherung für die Menschen im Ahrtal. Dieser Schutz darf nicht daran scheitern, dass Gesetze nicht entsprechend ausgelegt oder angepasst werden oder Zuständigkeiten im Wege stehen.
Ich bitte Sie daher im Namen der flutbetroffenen Bevölkerung nochmals nachdrücklichst darum, die aufgezeigte Möglichkeit der Finanzierung der dringend benötigten großräumigen Rückhaltebecken zu überdenken.
Um Sie in der Argumentation für unser Anliegen zu unterstützen, erlaube ich mir, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, auf Ihre Ausführungen im Einzelnen einzugehen.
Die Aufbauhilfeverordnung 2021, als gesetzliche Grundlage, sieht für den Aufbau in Rheinland-Pfalz ein Volumen von rund 15,3 Milliarden Euro vor. Bis Juli 2026 konnten nach Angaben des Landes Rheinland-Pfalz bereits 3,7 Milliarden Euro an Fördermitteln für den Aufbau bewilligt werden, wobei die kommunalen Aufbaumaßnahmen das bei weitem größte Volumen ausmachen.
Der Maßnahmenplan, welcher alle kommunalen Aufbaumaßnahmen mit der erwarteten Gesamtsumme an Fördermitteln ausweist, macht deutlich, dass wir für den Wiederaufbau insgesamt etwa das zwei- bis zweieinhalbfache der bisher bewilligten Fördermittel benötigen werden. Auch bei Berücksichtigung von Preissteigerungen wird daher am Ende immer noch ein nicht unerheblicher Teil der Aufbauhilfen für den überörtlichen Hochwasserschutz zur Verfügung stehen.
Und selbst wenn die finanziellen Mittel wider Erwarten nicht für die Umsetzung aller Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 1,7 Milliarden ausreichen sollten, so könnten die zu erwartenden Restmittel für zumindest einen Teil der Rückhaltebecken im besonders betroffenen Ahrtal freigegeben werden. Allein die Kosten für die drei priorisierten Becken belaufen sich schätzungsweise auf rd. 300 Millionen Euro. Die Finanzierung dieser Becken wäre ein erster wichtiger Schritt, mit welchem Sie den Menschen im Ahrtal großzügig entgegenkommen könnten.
Sie weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Erweiterung der Förderfähigkeit nicht ohne Zustimmung der geldgebenden Länder erfolgen darf. Der Aufbauhilfefonds 2021 wird jedoch nur zur Hälfte durch die Länder finanziert. Die zweite Hälfte der Finanzierung erfolgt durch den Bund. Das heißt, Rheinland-Pfalz erhält rd. 7,65 Milliarden Euro durch die Länder und zusätzlich nochmals ebendiesen Betrag durch den Bund.
Da wir die ursprünglich veranschlagten Gelder für Rheinland-Pfalz voraussichtlich nicht vollständig benötigen werden, könnte die Finanzierung aus den noch verbleibenden Bundesmitteln erfolgen. Damit würde sich keine zusätzliche Belastung für die Länder ergeben. Gleichzeitig würden Sie als Bundesregierung die Menschen nicht schutzlos gegenüber Naturgewalten lassen sondern den dringend benötigten überörtlich wirkenden Hochwasserschutz ermöglichen und dafür Sorge tragen, dass sich niemand vor den katastrophalen Folgen des Klimawandels fürchten muss.
So haben Sie es den flutbetroffenen Menschen am fünften Jahrestag in Ihrer Rede auf dem Ahrweiler Markplatz persönlich versprochen.
Finanzielle Spielräume des Aufbauhilfefonds ungenutzt zu lassen, kann weder im Interesse der Menschen vor Ort noch im Interesse derjenigen sein, welche die Gelder für einen sinnvollen und resilienten Aufbau zur Verfügung gestellt haben. Über den Schutz der Menschen im Ahrtal hinaus dienen die technischen Hochwasserschutzmaßnahmen und insbesondere die Hochwasserrückhaltebecken im Ergebnis auch dem Schutz der durch Bund und Länder investierten Milliarden an Steuergeldern vor zukünftigen Hochwasserereignissen.
In Ihrem Schreiben führen Sie weiterhin an, dass für unser Anliegen eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erforderlich wäre. Hier bietet sich aus meiner Sicht eine sehr unbürokratische Lösung an: Die Aufbauhilfeverordnung regelt, dass der Wiederaufbau an das Hochwasserrisiko angepasst erfolgen kann, um künftige Schäden zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund ist im Zuge des Aufbaus auch objektbezogener Hochwasserschutz förderfähig.
Hochwasser bedroht jedoch nicht nur einzelne Objekte. Hochwasser bedroht unsere gesamte Region. Und wie Sie zurecht in Ihrer Rede zum fünften Jahrestag betont haben: Hier endet die Möglichkeit der Eigenvorsorge und es ist die Pflicht des Staates zu helfen und zu schützen. Dieser Schutz kann im Ahrtal aber nur durch überörtlichen Hochwasserrückhalt gelingen. Aufgrund der Topografie werden die Anstrengungen des Kreises im Zuge der Gewässerwiederherstellung nicht ausreichen, ein statistisch hundertjährliches Hochwasser in jeder Ortslage schadlos ableiten zu können.
Der in der o. g. Regelung der Aufbauhilfeverordnung zum Ausdruck kommende Zweck des Aufbauhilfefonds, im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau künftige Schäden zu vermeiden, muss daher weiter ausgelegt und auf objektübergreifende, überörtliche Maßnahmen ausgedehnt werden. Diese Auslegung kann nur im Sinne des Gesetzgebers sein und zeigt, dass Sie als Bundesregierung den Schutzbedarf der Menschen vor Ort erkennen und den Aufbau auch mit Blick auf die wachsenden Gefahren unterstützen.
Aber selbst wenn im Sinne der Rechtssicherheit eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen für erforderlich erachtet wird, so ist das Argument, dass hierdurch laufende Förderverfahren beeinträchtigt würden, für mich nicht nachvollziehbar. Im Jahr 2023 wurden die rechtlichen Grundlagen aufgrund der neuen Fristen überarbeitet und angepasst, ohne dass es zu Problemen in den laufenden Antragsverfahren gekommen ist. Hier haben die Bewilligungsstellen auf Landesebene einen reibungslosen Übergang gewährleistet.
Um die Fördermöglichkeiten auf die Rückhaltebecken auszudehnen, müsste lediglich eine Erweiterung der tatbestandlichen Voraussetzungen erfolgen. Die geltenden Fördervoraussetzungen für die im Verfahren befindlichen Aufbauprojekte wären hiervon nicht betroffen. Daher gehe ich davon aus, dass auch in diesem Fall keine Nachteile für den Antragsprozess entstehen werden.
Mit Blick auf die benötigten Mittel für den überörtlichen Hochwasserschutz in den flutbetroffenen Gebieten und insbesondere im Ahrtal sehe ich aktuell auch keine echte Finanzierungsalternative.
In Ihrem Schreiben haben Sie auf die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder für den Hochwasserschutz und die bestehende Unterstützung des Bundes im Rahmen verschiedener Förderprogramme hingewiesen, hier vor allem auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Dieses Programm ist aber weder inhaltlich noch finanziell ausreichend, um den erforderlichen technischen Hochwasserschutz in Mittelgebirgsregionen auch nur im Ansatz wirkungsvoll umsetzen zu können.
Die Gemeinschaftsaufgabe hat insgesamt neun Förderbereiche, u. a. landwirtschaftliche Unternehmen, Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere, benachteiligte Gebiete oder auch den Küstenschutz. Nur ein geringer Teil der Mittel fließt dabei im Rahmen des nationalen Hochwasserschutzprogramms in Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes. In diesem nationalen Hochwasserschutzprogramm liegt der Fokus zudem auf den Gewässern 1. Ordnung. Die besonderen Herausforderungen, wie sie die Mittelgebirgsflüsse mit sich bringen, werden hier nicht abgebildet.
Für 2026 beläuft sich die Zuweisung an Bundesmitteln auf rd. 1 Milliarde Euro für alle Länder und für alle neun Förderbereiche der GAK. In Anbetracht der Vielseitigkeit der Förderungen und der Vielzahl an Maßnahmen sind die Mittel daher sehr begrenzt. So hatte auch die
75. Amtschefkonferenz vom 15. Mai 2025 (Umweltministerkonferenz) unter TOP 11 ausdrücklich betont, dass die dringende Notwendigkeit einer verbesserten Finanzausstattung des GAK besteht. Hinzu kommt, dass im Bereich des präventiven Hochwasserschutzes ein großer Teil der Mittel auf absehbare Zeit bereits in Maßnahmen gebunden ist.
In Anbetracht dessen kann ich aktuell nicht erkennen, wie mit diesen Fördermitteln die dringend notwendigen Maßnahmen des überörtlichen, technischen Hochwasserschutzes umgesetzt werden könnten. Allein für das Ahrtal werden für die Realisierung der
17 Hochwasserrückhaltebecken schätzungsweise Finanzmittel in Höhe von 1,7 Milliarden Euro benötigt. Parallel stellt sich die Frage, wie Land und Kommunen bei einer Bundesförderung von 60 % die erforderlichen Eigenanteile aufbringen sollen.
Auch Mittel der Städtebauförderung scheiden für überörtliche, technische Rückhaltemaßnahmen in der Praxis aus. Hier handelt es sich nicht um städtebauliche Maßnahmen, sondern um Bauwerke, welche gerade außerhalb der bewohnten Ortslagen an den Zuflüssen verteilt im gesamten Einzugsgebiet errichtet werden sollen.
Schließlich führen Sie als Finanzierungsmöglichkeit das „Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz“ an. Für den Landkreis Ahrweiler sind hier insgesamt rund 109 Millionen Euro vorgesehen. Davon erhält der Kreis rund 36 Millionen Euro. Dieser Betrag genügt für keines der geplanten Rückhaltebecken. Und selbst wenn wir – auch den nicht-flutbetroffenen Kommunen – diese Infrastrukturmittel vorenthalten und alles in den Hochwasserschutz investieren würden, so könnten wir mit den 109 Millionen Euro maximal eines der drei priorisierten Becken bauen. Dies würde jedoch bedeuten, dass die ohnehin finanziell stark belasteten Kommunen keinerlei sonstige Infrastrukturprojekte mehr umsetzen könnten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der langen Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten für solche Hochwasserrückhaltebecken der im Gesetz festgelegte zulässige Zeitrahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einzuhalten ist. Damit stellt auch das „Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz“ keine adäquate Finanzierungsoption dar.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
für die gelebte Solidarität, wie sie Bund und Länder im Aufbauhilfefonds 2021 gezeigt haben, sind wir alle von Herzen dankbar. Der reine Wiederaufbau kann jedoch nicht die Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft sein. Im Koalitionsvertrag Ihrer Bundesregierung betonen Sie ausdrücklich, dass Sie „die Klimaanpassungsstrategie umsetzen und dazu die bestehenden Förderprogramme zielgerichtet und effizient nutzen und gegebenenfalls anpassen“ werden.
Der wirksame Schutz vor Hochwasser- und Starkregenereignissen, welche uns in Zukunft immer wieder treffen werden, ist Teil der Klimaanpassungsstrategie. Die Erweiterung des Aufbauhilfefonds 2021 um den technischen Hochwasserschutz in Form der dringend benötigten Hochwasserrückhaltebecken bietet sich daher zur Erreichung Ihrer Ziele in besonderer Weise an. Mit nur wenigen Anpassungen wäre es möglich zu zeigen, dass wir auf die Herausforderungen der Zukunft schnell und zielgerichtet reagieren können.
Hiermit kommen Sie auch einem weiteren Versprechen Ihres Koalitionsvertrages nach, nämlich den Hochwasserschutz zu beschleunigen.
Der Schutz der Menschen und die Sicherung der Milliardeninvestitionen aus Steuergeldern darf nicht an Formalien oder gar Zuständigkeiten scheitern, wenn mit verhältnismäßig geringem Aufwand Großes erreicht werden kann. Bitte helfen Sie uns, die Menschen im Ahrtal zu schützen.
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Cornelia Weigand
Landrätin des Landkreises Ahrweiler
Landrätin Cornelia Weigand. Foto: privat
Bundeskanzler Friedrich Merz bei einem Besuch im Kurpark von Bad Neuenahr anlässlich des fünften Jahrestag der Flut. Foto: DU