Allgemeine Berichte | 28.05.2021

Neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW

Aktuelle Corona-Regeln für den Rhein-Sieg-Kreis

Niedrige Inzidenzzahlen machen Lockerungen in vielen Bereichen möglich

Quelle: Gerd Altmann @ pixabay.de

Rhein-Sieg-Kreis. Das Land NRW aktualisierte zum 28. Mai 2021 die Corona-Schutzverordnung. Die neuen Regelungen sehen stufenweise Öffnungsschritte für eine 7-Tages-Inzidenz unter 100, unter 50 sowie unter 35 vor. Sie werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln, Maskenpflicht und die Vorlage eines Test- oder Immunisierungsnachweises abgesichert.

Welche Inzidenzstufe gilt für den Rhein-Sieg-Kreis?

Für den Rhein-Sieg-Kreis gilt aktuell die sogenannte Inzidenzstufe 3, die bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz zwischen 100 und 50 zum Zuge kommt (unter 100 bis 50,1). Der Rhein-Sieg-Kreis hat zwar gestern (26. Mai 2021) erstmals bei der 7-Tages-Inzidenz die Marke von 50,1 unterschritten. Wie in der Vorgängerversion muss die 7-Tages-Inzidenz aber auch in der aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung an fünf aufeinanderliegenden Werktagen unterhalb dieses Schwellenwerts liegen, damit ab dem übernächsten Tag die niedrigere Stufe gilt. Bleibt die Inzidenz bis einschließlich Montag unterhalb der Grenze von 50,1, greifen ab Mittwoch kommender Woche weitere Öffnungsschritte.

Sollte die 7-Tages-Inzidenz in den nächsten Tagen höchstens 35 betragen, beginnt die „Zählung“ neu: Auch hier sind dann wieder fünf aufeinanderfolgende Werktage (unter der Marke von 35,1) nötig, damit ab dem übernächsten Tag die „U35-Regelungen“ gelten.

Welche Regeln gelten ab morgen im Rhein-Sieg-Kreis?

Grundsätzlich gilt: Geimpfte und Genesene (Immunisierte) sind negativ getesteten Personen gleichgestellt, sofern sie nicht typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus oder einer akuten Infektion aufweisen. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.

Im öffentlichen Raum gilt weiterhin grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 Metern.

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten – eine Begrenzung der Personenzahl gibt es dabei nicht. Kommen ausschließlich immunisierte Personen zusammen, gibt es weder eine Begrenzung für die Personenzahl, noch für die Zahl der Haushalte.

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

Click & meet fällt weg, ein Test ist nicht mehr erforderlich. Die Kundenbegrenzung wird auf eine Person pro 20 qm reduziert.

Medizinisch notwendige und sonstige Dienst- und Handwerksleistungen

Dienstleistungen im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischer Fußpflege, Logopäden, Hebammen etc., Hörgeräteakustikern, Optikern, orthopädische Schuhmachern etc.), die medizinisch notwendig sind oder im Rahmen der Frühförderung erbracht werden, sind weiterhin ohne Negativtest möglich, auch wenn zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske getragen wird.

Sonstige Körpernahe Dienst- und Handwerksleistungen (v.a. Friseurleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen) oder körperbezogene Dienstleistungen (z.B. Sonnenstudios) sind zulässig, wobei sowohl Kundinnen und Kunden als auch die Person, die diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, über einen Negativtestnachweis verfügen müssen, wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt. Der Mindestabstand darf nur zwischen der Kundin oder dem Kunden einerseits und der leistungserbringenden Person andererseits unterschritten werden, muss aber zwischen Kundinnen und Kunden untereinander ständig gesichert eingehalten werden.

Gastronomie

Die Außengastronomie darf mit Test und Platzpflicht öffnen. Das Umkreis-Verzehrverbot fällt weg.

Außerschulische Bildung

Präsenzunterricht ist ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten möglich; findet er in geschlossenen Räumen statt, ist ein Test erforderlich. Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten ist in geschlossenen Räumen mit maximal fünf Personen zulässig.

Kinder-/Jugendarbeit

Gruppenangebote sind mit Test in geschlossenen Räumen mit 10 Personen, außen mit 20 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung möglich, Ferienangebote und Ferienreisen mit Test erlaubt.

Kultur

Veranstaltungen sind außen mit bis zu 500 Personen mit Sitzplan und Test möglich, für die Sitzordnung gilt das Schachtbrettmuster.

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 250 Personen mit Sitzplan und Test möglich, für die Sitzordnung gilt das Schachtbrettmuster.

Der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb ist mit Test außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen ohne Gesang oder Blasinstrumente möglich.

Sport

Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen ist mit bis zu 25 Personen erlaubt.

Kontaktsport ist in den nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen zulässigen Gruppen oder in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen möglich.

Freibäder können für die Sportausübung mit Test geöffnet werden, die Liegewiesen dürfen nicht genutzt werden.

Unter freiem Himmel sind mit negativem Test und Sitzplan bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich, es gibt keine prozentuale Kapazitätsbegrenzung.

Freizeit

Kleinere Außeneinrichtungen (Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten) dürfen mit Test öffnen. Freibäder können (s. oben) für die Sportausübung mit Test geöffnet werden, die Liegewiesen dürfen nicht genutzt werden.

Ausflugsfahrten mit Schiffen (in den Außenbereichen) sind mit Test zulässig.

Messen/Märkte

Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept sind möglich.

Beherbergung/Tourismus

„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) sind mit Test möglich.

Hotels dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück öffnen, aber ohne weitere Innengastronomie.

Für Busreisen gilt eine Testpflicht und eine Kapazitätsbegrenzung auf 60 Prozent, falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.

ÖPNV

Fahrgäste im ÖPNV müssen weiterhin eine Atemschutzmaske tragen.

Anforderungen an die Tests

• Es muss sich um ein Verfahren handeln, das in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung aufgeführt ist. Dabei handelt es sich um Schnelltests, die vor allem in Bürgertestzentren von medizinischem oder fachkundig geschulten Personal durchgeführt werden oder aber um begleitete Selbsttests, der unter Aufsicht einer hierzu unterwiesenen oder zur Vornahme eines Coronaschnelltests befugten Person vorgenommen wird. Ein Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht ist nicht ausreichend.

• Das negative Ergebnis muss von der Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden; hierbei handelt sich um Stellen, die offiziell zu Testung zugelassen sind (Beispiel: Bürgertestzentren oder Arztpraxen).

• Die Bestätigung muss mit einem Ausweisdokument vorgelegt werden.

• Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

• Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test.

• Bei Personen, die an einer beaufsichtigten Schultestung in Form einer PCR-Pooltestung teilgenommen haben, gilt als Zeitpunkt der Testung der Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung.

Was ändert sich außerhalb der Corona-Schutzverordnung?

Kindertagesbetreuung

Ab dem 7. Juni 2021 kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Im Regelbetrieb haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden. Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung.

Der Schritt zurück zum Regelbetrieb wird weiter von einem umfangreichen Testangebot begleitet: Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren „Lolli“-Tests zur so genannten „Eigenanwendung“ durch die Eltern.

Schulen

Ab Montag nächster Woche (31. Mai 2021) kehren auch im Rhein-Sieg-Kreis alle Schulen aller Schulformen zum Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben in den Schulen und auch die Masken- und Testpflicht gelten weiterhin.

Weitere Informationen unter www.rhein-sieg-kreis.de/coronaregeln.

Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

Quelle: Gerd Altmann @ pixabay.de

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Neueste Artikel-Kommentare
  • K. Schmidt: Die nächste Demo, gerade wenn sie sich an Familien richtet, sollte dann mal unter dem Motto stehen: "Fahrradhelme für alle!"

Kruft: Zwischen Dauerkritik und Tatendrang

  • Rolf Stern : Der Text wirkt weniger wie eine Einordnung, sondern eher wie der Versuch, berechtigte Kritik abzuwürgen. Gerade bei öffentlichen Geldern ist Nachfragen keine Dauerschleife, sondern demokratische Pflicht.
  • Andreas Lung: Liebe Frau Schumacher, Sie haben offensichtlich überhaupt nicht verstanden, worum es geht.
  • Thomas Sebastian Napp: Ich kann der Gemeinde zu dieser Aktion nur gratulieren. Vor allem den Bauhofmitarbeitern muss ich hier ein Lob aussprecheb. Gleichzeitig kann ich es nicht verstehen, dass eine große Naturfläche auf dem...
Anzeige "Rund ums Haus"
Innovatives rund um Andernach
Innovatives rund um Andernach
Rund ums Haus
Stellenanzeige mehrere Stellen
Titelanzeige
Osteraktion
Unterstützeranzeige
Empfohlene Artikel
Auf der Bühne herrschte bei den Spielen eine lockere Atmosphäre.  Foto:WAMFO.de
10

Nürburgring. Ally-Pally-Atmosphäre am Nürburgring: Tausende Fans der fliegenden Pfeile haben die Ringarena am vergangenen Samstag erneut in einen Darts-Tempel verwandelt. In den Trikots ihrer Lieblingsspieler oder kreativ verkleidet als Zwerg oder Zielscheibe, erlebten rund 4.000 Besucher bereits im fünften Jahr spannende Partien zwischen den bekannten Größen des (Dart)Sports. Auf der Bühne der „Darts-Arena“ lieferten sich die Darts-Stars spannende Duelle.

Weiterlesen

Die Erwachsenengruppe ist weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt.  Foto: privat
16

Remagen. Die Magic Dancers Remagen sind ein traditionsreicher Verein mit Herz, Leidenschaft und einer besonderen Geschichte. Gegründet im Jahr 1993, gingen sie ursprünglich aus einer Aerobic-Gruppe hervor. Über die Jahre entwickelten sie sich stetig weiter und sind seit 2025 als eigenständiger Verein organisiert. Heute stehen die Magic Dancers für Gemeinschaft, Kreativität und tänzerische Vielfalt – und das generationenübergreifend.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Pfarrer Dr. Arno-Lutz Henkel.  Foto:privat
5

Allgemeine Berichte

EIN-Spruch: Fest(e) der Befreiung

Vom 01.-09. April wird die jüdische Pessach Woche begangen, die nahezu zeitgleich zusammenfällt mit der von den Christen begangene Kar- und Osterwoche. Durch Jesus bedingt hängen beide Festtraditionen, auch inhaltlich, miteinander zusammen.

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: pixabay.com
201

Leserbrief zu „HeimatCheck: Bad Neuenahr: Zu viele unangeleinte Hunde im Stadtgebiet?“

Leserbrief: „Das ist keine Tierliebe, das ist Egoismus!“

Ich bin fast 75 Jahre alt. Seit meinem 17. Lebensjahr habe ich Hunde. Zwei dieser Hunde wurden von unangeleinten Hunden angefallen, und so schwer verletzt, dass sie nur durch hohe tierärztliche Kunst gerettet werden konnten. Beide hatten ihr Leben lang mit den Folgen zu kämpfen.

Weiterlesen

Andreas Bohn hat das Ehrenamt im Blut.  Foto: privat
24

Seit vielen Jahren engagiert sich Andreas mit Herzblut für seine Heimat.

HeimatHelden: Andreas Bohn ist die gute Seele von Reifferscheid

Reifferscheid. In jeder Gemeinde gibt es Menschen, die im Hintergrund wirken, anpacken, zuhören und einfach da sind, wenn man sie braucht. In der Gemeinde Reifferscheid ist so ein Mensch Andreas Bohn. Seit vielen Jahren engagiert sich Andreas mit Herzblut für seine Heimat. Als stellvertretender Ortsbürgermeister und langjähriges Mitglied im Gemeinderat hat er Verantwortung übernommen und die Entwicklung des Dorfes aktiv mitgestaltet.

Weiterlesen

Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Rund ums Haus
Kreishandwerkerschaft
Kreishandwerkerschaft
Kreishandwerkerschaft
Imageanzeige Dauerauftrag 04/2026
Auftrag, Nr. AF2025.000354.0, April 2026
Anlagenmechaniker
Hasenhoppeln & Heimatshoppen
Container Anzeige
Innovatives rund um Andernach
SB Standesamt
Stellenanzeige
Anzeigenauftrag FMP-1P9L0-AD-351131
PR-Anzeige
Anzeige KW 14
Feierabendmarkt Bad Neuenahr / o.B. Sponsoring
Unterstützeranzeige
Mitarbeiter IT-Administrator