Die Polizeiinspektion Adenau leitete gegen den Unfallverursacher und seine Beifahrerin jeweils ein Strafverfahren ein
Alkoholisierter Unfallverursacher ohne Führerschein
Nürburg. Am 19. März 2017, befuhr um 10.05 Uhr ein 21-jähriger Opelfahrer mit seinem Pkw die Stefan-Beloff-Straße in Nürburg rückwärts und übersah hierbei den hinter ihm wartenden und stehenden Toyotafahrer, welcher nach dessen Angaben die Hupe betätigte, um eine Kollision zu verhindern. Es kam jedoch zum Zusammenstoß, wobei den an beteiligten Fahrzeugen mittlerer Sachschaden entstand. Im Zuge der anstehenden Verkehrsunfallaufnahme und Folgeermittlungen stellte sich heraus, dass der Opelfahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Ferner stellten die einschreitenden Polizeibeamten fest, dass besagter Fahrzeugführer unter Alkoholeinwirkung stand. Darüber hinaus ergab sich der begründete Verdacht, dass der Unfallverursacher zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens ein Fahrzeug führte, obwohl er unter Drogeneinwirkung stand. Sein Freundin (Tochter des Fahrzeughalters), die Beifahrerin und im Besitz einer Fahrerlaubnis war, duldete, dass ihr Freund ein Fahrzeug führte, obwohl ihr wissentlich bekannt war, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, und ein Fahrzeug unter Alkoholeinwirkung führte. Aufgrund der vorliegenden Tatsachen ordneten die Polizeibeamten eine Blutprobe an, die dem Beschuldigten im Krankenhaus Adenau durch den diensthabenden Arzt entnommen wurde. Die unfallaufnehmenden Polizeibeamten der Polizeiinspektion Adenau leiteten gegen den Unfallverursacher und seine Beifahrerin jeweils ein Strafverfahren ein.
Pressemitteilung Polizeiinspektion Adenau
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