Handlungsempfehlung des Westerwaldkreises und der Verbandsgemeinden im Landkreis mit dem Kreisgesund-heitsamt zum neuen Coronavirus (SARS-CoV2)

Alle Veranstaltungen von VGs und Kreis werden bis Ende April abgesagt

Absagen oder Verschieben anderer Veranstaltungen liegen in den Händen der Veranstalter

Alle Veranstaltungen von VGs und Kreis werden bis Ende April abgesagt

Das Corona-Virus. Quelle: pixabay/Thor Deichmann

11.03.2020 - 17:10

Westerwaldkreis. Angesichts der sich dynamisch entwickelten Ausbreitung von Coronaviruserkrankungen (SARS-CoV-2) haben sich der Westerwaldkreis und die Verbandsgemeinden im Landkreis in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt darauf verständigt, vorerst – für den Zeitraum März bis Ende April – auf eigene Veranstaltungen zu verzichten

Alle in Eigenverantwortung von Westerwaldkreis und den Verbandsgemeinden im Landkreis geplanten Veranstaltungen werden vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation für den benannten Zeitraum abgesagt.

Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Virus beitragen, da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Im Falle einer Ausbreitung erschweren entsprechende Veranstaltungen die Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit und der Ermittlung von Kontaktpersonen.

Im Einzelfall kann daher das Absagen, Verschieben oder Umorganisieren von Veranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.

Im Hinblick auf Veranstaltungen mit Teilnehmerkreisen mit besonderem Risiko (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder Immungeschwächte) sollten Veranstalter unbedingt prüfen, ob diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwingend erforderlich sind. Das gleiche gilt, wenn zu erwarten ist, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Risikogebieten kommen.

Dies sind Vorsichtsmaßnahmen um die Infektionsketten zu unterbrechen und die Ressourcen des bestehenden Gesundheitssystems zu schonen und dauerhaft funktionsfähig zu erhalten.

Die Entscheidung, über das Absagen und/oder Verschieben einer Veranstaltung liegt in der jeweiligen Verantwortung des Veranstalters. Für weitergehende Eingriffe besteht derzeit keine Handhabe.

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11.03.2020 21:11 Uhr
Pete

Völlig übertrieben dieser Wahnsinn!!!!



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