Allgemeine Berichte | 24.06.2017

Verbandsgemeinde Bad Ems informiert

Alles im Blick?

Das Smartphone kann im Straßenverkehr auch für Fußgänger zur Gefahr werden

Bad Ems. „Eine Gruppe von jungen Menschen, die gemeinsam in ein Smartphone schauen, während sie die Straße überqueren, kollidiert mit einem Fahrradfahrer.“ „Eine Frau schiebt an einer Ampelanlage einen Kinderwagen über die Straße.

Dabei tippt sie auf ihrem Smartphone, ohne beim Überqueren auf die Ampel zu achten.“ „Eine telefonierende Frau rennt, ohne sich umzuschauen, über die Straße, um die Straßenbahn noch zu erreichen.“ Smartphone und Handy regieren unseren Alltag und bremsen somit unsere Aufmerksamkeit. Mehr als 200 Mal greift der durchschnittliche Nutzer täglich zum All-Round-Gerät. Besonders im Straßenverkehr kann das zur tödlichen Gefahr werden. Nach der neusten Dekra-Unfallforschung ist jeder sechste Fußgänger von seinem Smartphone abgelenkt.

Fast jede zweite Person hat bereits ein mobiles Gerät oder ein Handy beim Überqueren der Straße verwendet.

Entweder sie telefonieren, hören Musik oder schreiben Textnachrichten. 22 Prozent waren sogar bereits an einem Unfall oder zumindest einem Beinahe-Unfall beim Überqueren der Straße beteiligt. Unter anderem jungen Menschen fehlt einfach das Bewusstsein für die Gefahr. Leichtsinnig und mit dem Kopf nach unten gefährden sie sich und andere.

Dass dies auch rechtliche Konsequenzen haben kann, wissen die wenigsten. Zwar gibt es noch kein Bußgeld, wenn jemand das Handy beim Spaziergang in der Hand hält, aber auch Fußgänger haben – wie Autofahrer – eine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr. Wer also einen Unfall verursacht, weil er eine rote Fußgängerampel nicht beachtet, muss gegebenenfalls für den Schaden aufkommen. Der Straßenverkehr ist ein sehr komplexes System, das die ganze Aufmerksamkeit erfordert. Eine wichtige Aufgabe ist es, dies immer wieder allen klar zu machen.

Pressemitteilung

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