Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Amphibien vor dem sicheren Tod retten
Sammelaktionen an verschiedenen Orten ab 1. März
Rhein-Lahn-Kreis. Jedes Jahr sind wandernde Amphibien auf dem Weg zu ihren Laichgewässern durch den Straßenverkehr gefährdet. Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung sucht deshalb noch nach Helfern, die bereit sind, mit den bereits aktiven Krötensammlern an folgenden Rettungsaktionen mitzuwirken: An der Kreisstraße 66 zwischen Friedrichssegen und Miellen im Bereich des Bahnübergangs. Auskünfte erteilen Helge Hartwig, Tel.: (0 26 03) 5 06 82 00, oder die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Lahn-Kreises, Tel.: (0 26 03) 97 22 69. Des Weiteren an der Kreisstraße 86 zwischen Lierschied und Auel. Auskünfte erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Lahn-Kreises, Tel.: (0 26 03) 97 22 69. Landesstraße 325 zwischen Eppenrod/Richtung Müllerland und Görgeshausen. Auskünfte erteilen die Eheleute Rodius, Tel.: (0 64 39) 78 87, und die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Lahn-Kreises, Tel.: (0 26 03) 97 23 70. Landesstraße 329 zwischen Bad Ems und Arzbach. Auskünfte erteilen die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Lahn-Kreises, Tel.: (0 26 03) 97 23 70, sowie Frau Schmidt, Tel.: (0 26 03) 1 21 95. Sowie bei Eppenrod, im Altendiezer Wald zwischen Hirschberg und Altendiez, am Langenscheider Stock, am Herthasee, am Bärensee (Ortsausgang Richtung Charlottenberg) und bei Schönborn. Auskünfte erteilen die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Lahn-Kreises, Tel.: (0 26 03) 97 22 69, sowie für den Bereich Holzappel/Herthasee, Langenscheider Stock und Altendiezer Wald, Beate Neubauer, Tel.: (0 64 32) 8 24 60; für den Bereich Holzappel/Bärensee und die Kreisstraße Charlottenberg-Horhausen, Heike Bauer, Tel.: (0 64 39) 66 29, und Rita Landau, Tel.: (0 64 39) 90 91 72; und für den Bereich Schönborn/Katzenelnbogen die Untere Naturschutzbehörde, Tel.: (0 26 03) 97 23 70. Das Absammeln von Amphibien hinter den Schutzanlagen ist vorrangig an Abenden bei milder Witterung ab 1. März erforderlich. Die freiwilligen Helfer erhalten im Zeitraum vom 1. März bis 30. April Versicherungsschutz durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises.
Pressemitteilung des
Rhein-Lahn-Kreises
