Allgemeine Berichte | 02.02.2023

Anmeldetermine der Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Altenahr

Anmeldung von „Kann-Kindern“

VG Altenahr. Die Grundschulen im Bereich der Verbandsgemeinde Altenahr weisen darauf hin, dass Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden können. Voraussetzung ist, dass aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.

Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt nach Rücksprache mit der Kindertagesstätte.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie eine Bescheinigung über den Kindergartenbesuch vorzulegen. Die Eltern werden außerdem gebeten, die Kinder bei der Anmeldung mitzubringen. Ferner ist ein Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz (Impfausweis, ärztliches Zeugnis etc.) erforderlich. Nähere Auskünfte werden von den Schulen erteilt.

Nach Absprache mit den Schulen können diese Kinder zu folgenden Terminen angemeldet werden.

Grundschule Ahrbrück (Tel.-Nr. 02643/6774). Ab 6. Februar 2023 nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Grundschule Altenahr (Tel.-Nr. 02643/901859), Mittwoch, 1. März 2023 nach telefonischer Vereinbarung.

Grundschule Berg (Tel. 02643/1089), Donnerstag, 9. Februar 2023, ab 14 Uhr.

Grundschule Dernau (Tel. 02643/1551), Dienstag, 7. Februar 2023, nach telefonischer Vereinbarung. Pressemitteilung

Verbandsgemeinde Altenahr

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