Neues Verfahren für Umstrukturierung von Rebflächen
Anträge stellen
Frist endet am 1. August und beinhaltet nun auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren
Kreis MYK. Die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2017 unterliegt einem neuen, nunmehr zweiteiligen Genehmigungsverfahren. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.
Ab Freitag, 1. Juli können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am Montag, 1. August und beinhaltet nunmehr auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren. Hier müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die in den nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2016 oder im Frühjahr 2017 gerodet werden sollen.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres (2017 oder später) erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits im Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Nähere Informationen
Informationen zum Antragsverfahren gibt es für Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz bei der Kreisverwaltung Mayen Koblenz, Erika Nell, Tel. (02 61) 1 08-2 50.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
