VdK Kreisverband Westerwald

Antrag auf Pflegestufe noch 2016 stellen

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017 – Bestandsschutz nutzen

25.08.2016 - 14:26

Westerwaldkreis. Das Pflegestärkungsgesetz II bringt zahllose Verbesserungen, besonders für Pflegebedürftige, Angehörige und Demenzkranke. Doch manchen Betroffenen werden auch Leistungen gekürzt. Deswegen empfiehlt der Sozialverband VdK, den Antrag auf eine Pflegestufe noch dieses Jahr einzureichen. Denn falls sich 2017 die Leistungen für den jeweiligen Pflegebedürftigen verschlechtern sollten, gilt ein Bestandsschutz für die bewilligten Leistungen aus 2016.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz kommt ab dem 1. Januar 2017 ein neues Begutachtungsinstrument (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Danach werden Pflegebedürftige nicht mehr in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegrade eingeteilt. Erfasst werden nun auch kognitive und psychische Aspekte, wodurch nicht nur körperlich eingeschränkte Menschen, sondern zum Beispiel auch Demenzkranke mehr Leistungen erhalten können.

Eine wichtige Neuerung gibt es bei der stationären Pflege: Ab 2017 zahlen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 innerhalb ihres Heimes einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil; höherer Pflegeaufwand wird für den Einzelnen also nicht mehr teurer. Unberührt davon bleiben die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen, die jedes Pflegeheim weiterhin gesondert erhebt.

Wie hoch der künftige einrichtungseinheitliche Eigenanteil sein wird, ist noch nicht klar; er wird bis zum Januar 2017 entweder per Vertragsverhandlungen oder per gesetzlicher Formel festgelegt. Als sicher gilt aber, dass er irgendwo zwischen dem aktuell niedrigsten und dem aktuell höchsten Eigenanteil liegt – sozusagen als Durchschnittspreis. Das macht die Pflege im Vergleich zu 2016 für manche Betroffenen günstiger und für manche teurer.

Mögliche Kostenerhöhungen sollen aber nicht zu Lasten der heutigen Heimbewohner gehen; für sie übernimmt die Pflegekasse den etwaigen Mehrbetrag zwischen dem alten und dem neuen Eigenanteil. Dieser finanzielle Ausgleich gilt aber nicht für Pflegebedürftige, die erst 2017 in ein Heim aufgenommen werden.

„Deswegen sollten Betroffene spätestens bis Dezember dieses Jahres ihren Antrag auf eine Pflegestufe stellen“, rät Walter Frohneberg, Vorsitzender des VdK-Kreisverbands Westerwald. „Denn falls er bewilligt wird, greift für den Eigenanteil ein Bestandsschutz. Daher gilt: Rasch handeln und Vorteile sichern.“

Pressemitteilung

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