Online-Antrag unentgeltliche Schulbuchausleihe
Antragsfrist bis zum 15. März beachten
Kreis Cochem-Zell. Um im kommenden Schuljahr 2024/2025 kostenfrei an der Schulbuchausleihe teilnehmen zu können, muss bis zum 15. März ein Online-Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt werden. Der Anspruch auf Lernmittelfreiheit ist abhängig vom Einkommen. Dies gilt für alle weiterführenden Schulen im Landkreis Cochem-Zell und die Grundschule Treis-Karden. Hierzu einfach den Link: https://www.coc.de/portal/sba anklicken, den Antrag online ausfüllen und die Einkommensnachweise hochladen. Die Antragstellung ist auch über das Smartphone möglich. Hierbei können die Einkommensnachweise abfotografiert und hochgeladen werden.
Nur wer die Antragsfrist (15. März) einhält, kann damit rechnen, dass die Buchpakete zu Schuljahresbeginn vollständig zur Verfügung stehen.
Ausleihe gegen Gebühr: Bei Überschreitung der Einkommensgrenze kann vom 17. Mai – 17. Juni eine Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr über das Internetportal www.Imf-online.rlp.de erfolgen. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der/die Schüler/in im Mai über die jeweilige Schule.
Wichtiger Hinweis: Jedes Schuljahr ist eine erneute Anmeldung/Antragstellung erforderlich, da ansonsten auch Mehrjahresbände bereits nach einem Schuljahr zurückzugeben sind.
Weitere Informationen telefonisch über die Behördennummer 115 der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Pressemitteilung des
Kreis Cochem-Zell
