Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2024 eröffnet
Kreis Cochem-Zell. Seit Dienstag, 2. Januar können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 gestellt werden. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Januar. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Eine „Nachmeldung“ ist nicht möglich.
Für neu zu bepflanzende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlagen und nach der Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit in Flachlagen, 5 Ar in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitslagen.
In diesem Programm können alle Rebsorten der BLE-Liste angepflanzt werden.
Für Pflanzungen ab 2024 wird die Maßnahme „Anpassung der Zeilenbreite“ neben den Anbaugebieten Ahr, Mittelrhein und Mosel auch für das Anbaugebiet Nahe angeboten. Die Fördersumme in Flachlagen beträgt 7.500 Euro.
Bei der Pflanzung pilzwiderstandsfähiger Sorten in Flachlagen (Maßnahmen 16, 26, 36, 46) beträgt der Förderbetrag 10.000 Euro.
Der Antrag Teil 2 muss in der entsprechenden Maßnahme gestellt werden, die im Antrag Teil 1 angegeben ist.
Die Antragstellung kann elektronisch über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer erfolgen. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller das Ausfüllen des Antrages durch Fehlerhinweise.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, stehen die Richtlinie und die Antragsformulare auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) zum Download bereit.
Für Fragen zum Antragsverfahren steht das Referat „Weinbau, Landwirtschaft“ der Kreisverwaltung Cochem-Zell zur Verfügung.
Kontakt: Kreisverwaltung Cochem-Zell, Abteilung Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Landwirtschaft, Günter Gerhartz, Tel. (0 26 71) 61 -153, E-Mail: guenter.gerhartz@cochem-zell.de. BA
