Das Erlebnisbad Herschbach öffnet
Anzahl der Badegäste ist beschränkt
Eintrittstickets sind nur online zu erwerben
Herschbach. Das Erlebnisbad Herschbach öffnet unter Corona-Bedingungen zum 1. Juli 2020. Eintrittstickets sind nur online zu erwerben. Es findet kein Kassenverkauf statt. Aufgrund der gelockerten Corona-Schutzmaßnahmen seitens der Rheinland-Pfälzischen Landesregierung werden wir die Freibadsaison am 1. Juli eröffnen.
Es wird um Verständnis gebeten, dass beim Besuch des Erlebnisbades bestimmte Auflagen aus der Corona-Schutzverordnung einzuhalten sind. Wer das Erlebnisbad zukünftig besuchen möchte, muss vorab auf der Internetseite www.selters-ww.de ein Online-Ticket buchen. Vor Ort kann keine Eintrittskarte gelöst werden. Diese Maßnahme ist notwendig, um die beschränkte Anzahl der Badegäste überwachen zu können und Warteschlangen mit erhöhter Infektionsgefahr zu vermeiden.
Außerdem dient sie der erforderlichen Erfassung der Kontaktdaten, die später wieder gelöscht werden. Es erfolgt keine Erstattung für erworbene aber nicht eingelöste Tickets. Das Witterungsrisiko liegt beim Käufer des Tickets.
Der Erwerb einer Eintrittskarte vor Ort ist nicht mehr möglich. Das Bad ist täglich (außer montags) von 9.30 bis 13.30 Uhr und von 15 bis 19 Uhr geöffnet. Die über das Internet gekaufte Zugangsberechtigung gilt nur für die ausgewählte Badezeit. Das Ticket beziehungsweise der QR-Code ist dem Personal vor Eintritt vorzulegen. Im Wartebereich vor der Kasse, dem Kiosk, am Ein- und Ausgang sowie vor den Toiletten und Umkleiden ist eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Beim Betreten des Bades müssen alle Personen die Hände desinfizieren. Die Duschen bleiben geschlossen.
Lediglich die Duschen im Durchschreitebecken können genutzt werden. Hier steht aber nur kaltes Wasser zur Verfügung. Umkleidekabinen werden nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, deshalb wurd Gästen empfohlen, bereits umgezogen ins Bad zu kommen. Sämtliche Becken werden geöffnet sein. Im Schwimmerbecken ist jedoch nur ein Rundschwimmen möglich. Auch die Rutsche und der Spielplatz werden unseren Badegästen zur Verfügung stehen.
Zur Einhaltung des Abstandsgebotes und zur Vermeidung von direktem Begegnungsverkehr wurde ein Wegekonzept mit Richtungsvorgaben entwickelt.
Nähere Informationen sowie sämtliche Bade- und Hygieneregeln werden auf der Homepage der Verbandsgemeinde Selters www.selters-ww.de sowie durch einen Aushang im Schwimmbad bekannt gegeben.
Vorab wird schon mal darauf hingewiesen, dass jeder Gast sich verantwortungsvoll an die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu halten hat. Nur so kann das Zusammenkommen im Erlebnisbad funktionieren. Es sind überall entsprechende Hinweise angebracht, an denen sich jeder Gast orientieren kann.
Der zukünftige Freibadbesuch wird sich von den bisherigen Besuchen deutlich unterscheiden, dennoch sind es für jeden Einzelnen nur kleine Einschränkungen. Für das Erlebnisbad steht die Gesundheit aller an oberster Stelle. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erklären sich jeder damit einverstanden, die besonderen Verhaltensregeln zu beachten. Bei Nichteinhaltung ist das Schwimmbadpersonal berechtigt, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und den Gast des Bades zu verweisen.
Zu beachtende Regelungen für die Freibadsaison 2020
- Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion erhalten keinen Zugang zum Bad
- Am Eingang und Ausgang sowie im Wartebereich (Toiletten, Umkleide, Kiosk) ist eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.
- Beim Betreten des Bades sind die Hände zu desinfizieren.
- Die geltenden Abstandsgebote sind im gesamten Bad und auch in den Schwimmbecken zu beachten.
- Die täglichen Öffnungszeiten sind in zwei Zeitfenster (9.30 – 13.30 Uhr und 15 – 19 Uhr) eingeteilt. Montags findet kein Badebetrieb statt.
- Der Volleyballplatz und die Tischtennisplatte dürfen nicht genutzt werden.
- Die Sanitärbereiche dürfen von max. zwei Personen gleichzeitig genutzt werden. Die dortigen Duschen sind geschlossen und die
Umkleidekabinen nur beschränkt geöffnet.
- Im Schwimmerbecken ist nur ein Rundschwimmen gestattet
(www.selters-ww.de – „Regelungen Schwimmerbecken)
- Die vorgegebenen Wegemarkierungen sind einzuhalten.
Den Anweisungen des Schwimmbadpersonals ist Folge zu leisten.
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