Allgemeine Berichte | 17.06.2026

Landräte appellieren an Bundeskanzler Friedrich Merz

Appell an Kanzler Merz: Fluten kennen keine Grenzen

Drei Landräte – ein Ziel: Hochwasserschutz muss über Grenzenhinweg gedacht werden. Dies fordern (v.l.) Julia Gieseking, CorneliaWeigand und Markus Ramers in einem gemeinsamen Schreiben anBundeskanzler Friedrich Merz. Foto: Kreis Euskirchen

Region. Die von der Flutkatastrophe 2021 betroffenen Regionen im Ahrtal, im Kreis Euskirchen und in der Eifel drängen auf eine Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten des Aufbauhilfefonds. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz bitten die Landrätinnen Cornelia Weigand (Kreis Ahrweiler) und Julia Gieseking (Landkreis Vulkaneifel) sowie Landrat Markus Ramers (Kreis Euskirchen) darum, Mittel aus dem Aufbauhilfefonds künftig auch für objektübergreifende und überörtlich wirkende Hochwasserschutzmaßnahmen einsetzen zu können.

Hintergrund ist die Erfahrung aus der Flutkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021. Das Sturmtief Bernd hatte insbesondere im nördlichen Rheinland-Pfalz und im angrenzenden Nordrhein-Westfalen massive Schäden verursacht. Allein in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen kamen 185 Menschen ums Leben. Bund und Länder hatten daraufhin den Aufbauhilfefonds 2021 mit rund 30 Milliarden Euro eingerichtet, um den Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten zu unterstützen. Nach Auffassung der drei Landräte reicht der bisher mögliche objektbezogene Hochwasserschutz jedoch nicht aus, um die Menschen und die Infrastruktur in den Regionen dauerhaft besser zu schützen. Notwendig seien darüber hinaus übergreifende Maßnahmen wie Rückhaltebecken, Dämme oder Hochwasserschutzwände. Gerade kritische Infrastruktur wie Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Seniorenheime sowie Strom- und Kommunikationsnetze müsse besonders geschützt werden. Dabei müsse Hochwasservorsorge immer das gesamte Einzugsgebiet eines Gewässers in den Blick nehmen. „Wir dürfen beim Wiederaufbau nicht nur ersetzen, was zerstört wurde. Wir müssen aus der Katastrophe lernen und den Schutz der Menschen konsequent verbessern“, sagt Cornelia Weigand, Landrätin des Kreises Ahrweiler. „Wenn Milliarden an Aufbauhilfen investiert werden, müssen Menschen und Infrastruktur auch bestmöglich vor künftigen Starkregen- und Hochwasserereignissen geschützt werden. Genau dafür brauchen wir die Möglichkeit, überörtlichen Hochwasserschutz aus dem Aufbauhilfefonds zu finanzieren.“ Auch im Kreis Euskirchen werden entsprechende Hochwasserschutzmaßnahmen vorbereitet. Für Planung und Bau überörtlich wirkender Rückhaltemaßnahmen wird dort mit einem dreistelligen Millionenbetrag gerechnet.

Im Kreis Ahrweiler liegen aktuelle Schätzungen für vergleichbare Maßnahmen bei rund zwei Milliarden Euro. Summen dieser Größenordnung könnten die betroffenen Regionen nicht allein schultern. „Die Flutkatastrophe hat gezeigt, dass Hochwasser keine kommunalen Grenzen kennt. Wenn wir die Menschen im Kreis Euskirchen und darüber hinaus künftig wirksam schützen wollen, brauchen wir überörtliche Lösungen, die dort ansetzen, wo Wassermassen entstehen und zurückgehalten werden können“, betont Markus Ramers, Landrat des Kreises Euskirchen. „Deshalb muss der Aufbauhilfefonds auch für solche Maßnahmen geöffnet werden. Es geht darum, Leid zu verhindern und unsere Orte widerstandsfähiger zu machen.“ Die drei Landräte verweisen darauf, dass der Fonds bereits dem Ziel dient, künftige Schäden zu reduzieren oder zu vermeiden.

Nach aktueller Rechtslage ist der Einsatz der Mittel jedoch grundsätzlich an den Wiederaufbau einzelner Objekte gebunden. Eine Katastrophe ende aber nicht an Gebäude-, Gemeinde- oder Kreisgrenzen. Daher müsse der Aufbauhilfefonds so weiterentwickelt werden, dass auch objektübergreifende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können. „Die Eifelregion weiß aus eigener Erfahrung, wie wichtig Vorsorge, Zusammenarbeit und Solidarität sind“, erklärt Julia Gieseking, Landrätin des Landkreises Vulkaneifel. „Wir sprechen hier von einer Generationenaufgabe. Sie kann nur gelingen, wenn Bund, Länder und Regionen gemeinsam handeln und die vorhandenen Mittel so eingesetzt werden können, dass sie den größtmöglichen Schutz entfalten.“ Zusätzliche Mittel fordern die Landrätinnen und der Landrat nach eigener Darstellung nicht. Vielmehr solle es möglich werden, bereits vorhandene Mittel des Aufbauhilfefonds auch für überörtlich wirkende Schutzmaßnahmen einzusetzen. Nur so könne dem Zweck des Fonds, künftige Schäden zu vermeiden und die investierten Milliarden an Steuergeldern nachhaltig zu schützen, Rechnung getragen werden. „Dies sind wir den flutbetroffenen Menschen, aber auch den nachfolgenden Generationen schuldig“, heißt es abschließend in dem Schreiben an den Bundeskanzler.

Drei Landräte – ein Ziel: Hochwasserschutz muss über Grenzen hinweg gedacht werden. Dies fordern (v.l.) Julia Gieseking, Cornelia Weigand und Markus Ramers in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz. Foto: Kreis Euskirchen

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