Allgemeine Berichte | 06.09.2019

Besonderheiten bei der Entsorgung passiver Endgeräte

Auch Kabel und Adapter müssen richtig entsorgt werden

Region. Einige wichtige Änderungen beim geltenden Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Elektrogesetz/ElektroG) betreffen auch die Verbraucher, berichtet jetzt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Lahn-Kreises und weist auf die Besonderheiten bei der Entsorgung hin. Laut der Abfallexperten wurde der offene Anwendungsbereich (engl. „Open Scope“) des Elektrogesetzes ausgeweitet. Dadurch gelten nun auch sogenannte passive Endgeräte – also solche, die Strom lediglich durchleiten wie Steckdosen oder Lichtschalter – als Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes. Für Verbraucher bedeutet das, dass auch diese Geräte künftig getrennt vom übrigen Abfall beim Handel (wenn deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt) oder den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden müssen. Zu den passiven Endgeräten zählen beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Unterputz-Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen, Schmelzsicherungen, Stecker, Adapter und Antennen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen: Bloße Bauteile werden auch weiterhin nicht vom Anwendungsbereich des ElektroG erfasst, beispielsweise Stromkabel als Meterware. Als Faustregel lässt sich festhalten, dass alle gebrauchsfertig konfektionierten Produkte (z.B. ein Verlängerungskabel von einer bestimmten Länge mit beidseitigem Stecker) in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen, während Produkte, die für sich genommen noch nicht einsatzbereit sind (wie etwa ein Stromkabel als Meterware) nicht unter das ElektroG fallen. Die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn bietet den Haushalten im Rhein-Lahn-Kreis bei der E-Schrott-Entsorgung folgenden Service an: Die Abholung von Großgeräten (Ausnahme: Nachtspeicherheizgeräte) kann mit dem Umwelt-Wertscheck aus dem Abfall-Info „Re:Tour“ oder online unter www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de angefordert werden. Kleingeräte (Größe: 30 x 20 x 15 cm) müssen ins Abfallwirtschaftszentrum Rhein-Lahn (AWZ) oder zur UKEA gebracht werden. Auch das Schadstoffmobil nimmt Kleingeräte an. Bei Abholung der Großgeräte werden aber auch Kleingeräte mitgenommen. Ordnungsgemäß abgebaute und verpackte Nachtspeicherheizgeräte können im AWZ, nach vorheriger Anmeldung, Tel. (0 26 04) 96 06 62, angeliefert werden. Auch der Handel ist zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Kleingeräte wie Rasierer, Föne oder Handys können Verbraucher einfach bei großen Händlern, die auf mehr als 400 m² Elektrogeräte verkaufen, abgeben – auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes. Sind die Geräte größer als 25 Zentimetern Kantenlänge, gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn gleichzeitig ein ähnliches Gerät gekauft wird. Diese Regelung gilt auch für den Onlinehandel. Weitere Fragen beantworten die Abfallwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises unter Tel. (0 26 03) 97 23 01.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung des

Rhein-Lahn-Kreises

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare

BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 3

  • Claus Wiest: Das Foto zeigt die Rheinfähre Linz-Remagen, aufgenommen von der Anfahrt auf der Linzer Seite mit Blick auf den Ort Kripp.
  • Bernd Kircher: Es ist der Ottenturm in der Andernacher Stadtmauer an der Verbindung zwischen Stadtgraben und Oberer Wallstraße.
  • Helma Bermel : Andernach Stadtmauer, am Stadtgraben.
  • Gabriele Schammler: Bilderrätsel Es handelt sich um einen Teil der Andernacher Stadtmauer in der Nähe der Burgruine.
  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!
Werksverkauf Anhausen
Anzeige Jaadeporz 2026
Stellenanzeige Auszubildung zum/zur Umwelttechnologen/in
Maibaumstellen Heimersheim
Maifest Gönnersdorf
Empfohlene Artikel
Die Aktivgemeinschaft organisiert zahlreiche Stadtfest, so auch das beliebte „Sprudelnde Sinzig“. Foto: Archiv RASCH
118

Sinzig. 2022 übernahm Peter Krupp den Posten des ersten Vorsitzenden zusammen mit einem neuen Vorstand. Geplant war, dass die Position nur für ein Übergangsjahr von Krupp besetzt werden sollte, die 2023 dann durch Neuwahlen beendet würde. Auf diesem Stand ist es bis heute geblieben.

Weiterlesen

Wer grillt, sollte auch verantwortungsvoll mit den entstehenden Abfällen umgehen.
14

Kreis Neuwied. Mit den ersten Sonnenstrahlen startet auch wieder die lang ersehnte Grillsaison. Viele nutzen die Maifeiertage, um „anzugrillen“. Damit hinterher auch der entstandene Müll den richtigen Weg findet, gibt die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied hilfreiche Tipps zur passenden Entsorgung.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Die Kinder empfingen die Erste Heilige Kommunion.  Foto: Dietmar Walter
46

Erstkommunion der Kirchorte Rheinbrohl, Hammerstein, Leutesdorf

„Gottes Liebe ist wie die Sonne“

VG Bad Hönningen. Am Sonntag, dem 19. April, empfingen 19 Kinder aus Rheinbrohl, 4 Kinder aus Leutesdorf, ein Kind aus Hammerstein und ein Kind aus Bad Hönningen in der Kirche St. Peter und Paul die Erste Heilige Kommunion.

Weiterlesen

BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 3
56

Macht mit beim BLICK aktuell-Bilderrätsel!

BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 3

Jede Woche präsentieren wir Euch einen neuen Schnappschuss aus dem BLICK aktuell-Land. Die Bilder zeigen bekannte Orte, besondere Details oder überraschende Perspektiven aus der Region – doch nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, was genau zu sehen ist.

Weiterlesen

BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 4
56

Macht mit beim BLICK aktuell-Bilderrätsel!

BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 4

Jede Woche präsentieren wir Euch einen neuen Schnappschuss aus dem BLICK aktuell-Land. Die Bilder zeigen bekannte Orte, besondere Details oder überraschende Perspektiven aus der Region – doch nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, was genau zu sehen ist.

Weiterlesen

Dauerauftrag
Mülltonnen -Reinigung, bis auf Widerruf
Anzeige Sonderpreis wie vereinbart
Rund ums Haus "Baustellen / Wertstoffhöfe"
Genusstage 17./18.04.
Floristik Meyer
Handwerkerhaus
Anzeige Uhren Vintage
Werbeplan 2026
Titelanzeige
Maibaumstellen Heimersheim
Maibaumstellen Heimersheim
Kooperationsgeschäft
Titel-Eckfeld - Bestellung Nr. 4300003863
125 Jahre Kaufhaus Moses in Bad Neuenahr
Verwaltung Immobilien