Die Stadt Meckenheim informiert
Aufgrund der großen Nachfrage öffnet das Wahlbüro schon ab 11. August
Meckenheim. Die Stadt Meckenheim reagiert auf die große Nachfrage und öffnet das Wahlbüro für die Kommunalwahl am 14. September bereits ab dem 11. August.
Damit möchte die Stadtverwaltung sicherstellen, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger frühzeitig ihre Stimmen abgeben können.
Im Wahlbüro werden die Briefwahlunterlagen persönlich ausgehändigt oder auf Antrag per Post zugestellt. Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro abholen, haben auch die Möglichkeit, unmittelbar im Wahlbüro zu wählen.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines gestellt haben, müssen diesen Antrag nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung nicht erneuern; sie erhalten ihre Briefwahlunterlagen in den kommenden Tagen automatisch per Post.
Das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim im Rathaus, Siebengebirgsring 4, Erdgeschoss Zimmer 0.02, ist montags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie dienstags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.
Die Wahlbenachrichtigungen werden anlässlich der Kommunalwahl in diesen Tagen bis zum 24. August verschickt. Statt der bisherigen gelben Wahlbenachrichtigungskarten erhalten die Wahlberechtigten künftig Briefe mit dem Hinweis „Amtliche Wahlunterlagen“. Wer bis zum 29. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis spätestens 3. September mit dem Wahlbüro der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, wahlen@meckenheim.de, Telefon (02225) 917194 in Verbindung setzen.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung), online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, über die städtische Internetseite unter www.meckenheim.de, per E-Mail oder persönlich im Briefwahlbüro gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Pressemitteilung
Stadt Meckenheim
