Allgemeine Berichte | 24.01.2020, 16:39 Uhr

Karnevalstipp der SGD Nord

Augen auf beim Kostümkauf

Region. Ob Pirat, Krankenschwester, Teufel oder Cowboy - die Auswahl an Kostümen im Supermarkt, Kaufhaus oder Karnevalsladen ist schier unendlich. Alljährlich haben große und kleine Jecken wieder die Qual der Wahl, für welche Verkleidung sie sich entscheiden sollen. Die Sicherheit sollte beim Kauf allerdings nicht außer Acht gelassen werden. Die meisten Kinderkostüme sind mit einem CE-Kennzeichen versehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kostüme, ausschließlich oder nicht ausschließlich, für den Gebrauch beim Spielen durch Kinder unter 14 Jahren bestimmt oder gestaltet sind. Diese Produkte müssen dann der Spielzeugrichtlinie entsprechen, dürfen nur schwer entflammbar sein und haben hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Den Maßstab gibt hier die europäische Norm für Sicherheit von Spielzeug (EN 71) vor. Grundsätzlich sollten bei allen Karnevalsartikeln die Warnhinweise ernst genommen werden. Kostüme und Accessoires sollten von offenem Feuer ferngehalten werden.

Für Kleinkinder können verschluckbare Kleinteile zur Gefahr werden. Damit spätere Reklamationen möglich sind, ist es wichtig, auf die Anschrift des Herstellers zu achten. Die alleinige Verantwortung für die sichere Gestaltung der Karnevalsartikel liegt bei den jeweiligen Herstellern. Eine unabhängige Prüfung der Artikel durch Sachverständigenorganisationen wie den TÜV-Rheinland und Andere ist in Europa nicht vorgeschrieben. Damit kein mangelhaftes Produkt beim Käufer landet, rät die SGD Nord: Kostüme für Kleinkinder dürfen zum Schutz vor Strangulationsgefahren keine langen Schnüre, Bänder, Schärpen und Weiteres haben. Auch Schnüre im Saum- oder Taillenbereich sind für Kinder gefährlich. Sie können sich z.B. bei schließenden Türen in Bussen oder bei Rolltreppen einklemmen. Knöpfe, Pailletten und andere verschluckbare Kleinteile müssen fest am Kostüm befestigt sein. Als Alternative zu Kordeln oder Schnüren bieten sich Klettverschlüsse und Druckknöpfe an. Karnevalskostüme für Kinder sollten das CE-Kennzeichen tragen. Masken, die Mund und Nase bedecken, müssen ausreichend große Atemöffnungen haben. Kunststoffe in Masken und andere auf der Haut anliegende Verkleidungsgegenstände enthalten oft schädliche Weichmacher und sollten deshalb nicht zu lange getragen werden. Einen guten Schutz bieten z.B. T-Shirts und Leggings an, die darunter getragen werden.

Beim Umgang mit Karnevalsschminke und Haarfärbemitteln sollte man ebenfalls nicht zu sorglos umgehen. Gründliches Abschminken und sorgfältiges Eincremen sind ein wirksamer Schutz für die Haut. Textilien sollten, vor allem wenn sie direkt auf der Haut getragen werden, vor dem ersten Gebrauch gewaschen werden. Die Pflege- und Waschhinweise des Herstellers sind hierbei unbedingt zu beachten. Grundsätzlich gilt: Riecht das Kostüm stark nach Chemie, sollten besser nicht gekauft werden. Auch das notwendige Zubehör zu den Kostümen kann eine Gefahr darstellen. Insbesondere sollten bei Knallpistolen die Warnhinweise beachtet werden, um Gehör- und Augenschäden zu vermeiden. Zu den Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gehört neben der Überwachung und Beratung der ansässigen Hersteller auch die Marktüberwachung im Handel.

Pressemitteilung der

SGD Nord

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