Allgemeine Berichte | 29.04.2021

Oberverwaltungsgericht Koblenz erklärt Gästebeitrag der Stadt Lahnstein für unwirksam

Ausnahmeregelungen nicht umsetzbar – Gästebeitrag aber grundsätzlich rechtens

Lahnstein. Der in Lahnstein in 2019 mit Satzung neu eingeführte Gästebeitrag, dessen Erhebung derzeit ausgesetzt ist, wurde aufgrund eines Antrages von Lahnsteiner Beherbergungsbetrieben durch das Oberverwaltungsgericht Koblenz überprüft.

Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass einige Ausnahmetatbestände der Lahnsteiner Satzung so nicht geregelt werden können. So können insbesondere Zweitwohnungsinhaber nicht von der Gästebeitragspflicht befreit werden, in Krankenhäusern stationär aufgenommene Kranke können nicht pauschal ausgenommen werden und auch berufsbedingte Übernachtungen müssen berücksichtigt werden.

Der jeweilige Gast kann aber im Einzelfall nachweisen, dass er die Angebote der Stadt während seines Aufenthalts nicht habe nutzen können.

Dennoch ist die von der Verwaltung erarbeitete und im Stadtrat am 9. April 2019 verabschiedete Gästebeitragssatzung in großen Teilen umsetzbar. Die Kalkulation des Beitragssatzes ist weitgehend unbeanstandet geblieben.

Die Richter kamen weiterhin zu dem Schluss, dass es den Beherbergungsbetrieben zumutbar ist, an dem Erhebungsverfahren des Gästebeitrags mitzuwirken. Sie folgten damit nicht dem Vortrag der Beherbergungsbetriebe, welche beklagten, die Erhebung des Gästebeitrags würde ihnen unzumutbar viel Aufwand auferlegen.

Auch dürfen Pauschalen für automatisierte Wohnmobilstellplätze oder Dauercamper eingesetzt werden.

Ebenso muss der Beitragssatz nicht in einen Sommer- und einen Winterbeitrag gesplittet werden, da die Vorteile, welche die Stadt Lahnstein den Gästen bietet – beispielsweise die Bäder oder die Städtische Bühne – überwiegend ganzjährig angeboten wird.

Da die Erhebung des Gästebeitrags zurzeit ohnehin pandemiebedingt ausgesetzt ist, kann das Urteil nun in der Stadtverwaltung und in den Gremien sorgfältig analysiert und verarbeitet werden. Der Stadtrat hätte dann die Möglichkeit des Erlasses einer geänderten Gästebeitragssatzung unter Berücksichtigung der vom Gericht vorgegebenen Aspekte.

Pressemitteilung

Stadt Lahnstein

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  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

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