Allgemeine Berichte | 25.04.2018

Gemeinsame Kampagne von ADFC und Polizeipräsidium Bonn

Autofahrer sollten mit mindestens 1,5 m Abstand überholen

Bonn. Mit einer neuen Kampagne werben die Bonner Polizei und der ADFC für mehr Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern. Vielen Autofahrern ist nach Beobachtung von Polizei und ADFC nicht bewusst, dass die Rechtsprechung bei Überholvorgängen im Stadtverkehr einen Abstand von mindestens 1,5 Metern für erforderlich hält. Da am Straßenrand fahrende Radfahrer auch Hindernissen wie Gullis, Straßenschäden und aufgehenden Autotüren ausweichen müssen, sei ein ausreichender Abstand so wichtig, sagte ADFC-Vorsitzende Annette Quaedvlieg am Donnerstag bei der Vorstellung der Kampagne im Bonner Polizeipräsidium. Dort beklebten Alberto Coppola, Leiter der Direktion Verkehr der Polizei Bonn, sowie Annette Quaedvlieg und Werner Böttcher, verkehrspolitischer Sprecher des ADFC, das erste Polizeifahrzeug mit einem Aufkleber, der auf den Mindestabstand von 1,5 Metern hinweist.

Im Jahr 2016 verunglückten in Bonn und der Region insgesamt 699 Radfahrende. Das waren 46 weniger als im Jahr 2016. „Die Sicherheit der Radfahrenden haben wir in Bonn besonders im Blick. Die Zahl der bei Unfällen verletzten Radfahrenden ist im Vergleich zum vorletzten Jahr zwar rückläufig, aber immer noch zu hoch“, so Coppola. Der erste Aufkleber wurde daher von ihm persönlich aufgeklebt. Die Aktion ist ihm ein Anliegen: „Mit dieser Kampagne wollen wir auch für gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr werben.“

Auch für ADFC-Vorsitzende Quaedvlieg und Verkehrsplaner Böttcher ist Rücksichtnahme ein zentrales Anliegen. „Autofahrer, die nicht auch Radfahrer sind, haben oft keine Vorstellungen davon, welche Ängste und Unsicherheit ein zu enges Überholen auslösen kann“, sagte Quaedvlieg. „Gerade ältere Menschen und auch Schüler fühlen sich bedroht, wenn sie fast vom Außenspiegel eines Autos berührt werden. Auch wenn nicht immer gleich ein Unfall passiert: Die Angst vor einer Berührung ist bei vielen so groß, dass unsichere und ängstliche Radler auf den Gehweg ausweichen. Das ist zwar nicht erlaubt, aber gerade ältere Radfahrer wissen sich nicht anders zu helfen“, so Quaedvlieg. Deshalb ist der ADFC sehr froh, dass die Polizei die Aufklärungskampagne für den Mindestabstand von 1,50 Metern beim Überholen unterstützt. „Dass künftig viele Polizeiautos mit dem Aufkleber fahren, der auf den Mindestabstand hinweist, begrüßen wir sehr“, so Werner Böttcher. „Wir hoffen, dass die gemeinsame Aufklärungskampagne von Polizei und ADFC die gegenseitige Rücksichtnahme fördert. Und die Radfahrer werden sich sicherer fühlen, wenn sie künftig mit ausreichendem Abstand überholt werden.“Pressemitteilung

ADFC Bonn/Rhein-Sieg

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