Vermessungsarbeiten im Juni/ Juli
B 256 – Ausbau bei Plaidt
Plaidt. Der Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz beabsichtigt, für den geplanten Ausbau bei Plaidt im Zuge der Bundesstraße B 256 „Vorarbeiten“ gemäß § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchzuführen.
Es sind Vermessungsarbeiten vorgesehen. Hierbei werden auch vorübergehende Markierungszeichen angebracht. Diese „Vorarbeiten“ sind ab der 24. Kalenderwoche (ab 13. Juni) geplant. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Arbeiten Einzelheiten der geplanten Baumaßnahme, wie zum Beispiel die Inanspruchnahme einzelner Grundstücke für die eigentliche Baudurchführung, nicht erkennen lassen und damit keine Rückschlüsse auf die endgültige Betroffenheit der Grundstücke getroffen werden können. Für Arbeiten im öffentlichen Interesse legt das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in § 16a fest, dass Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung zu dulden haben. Soweit möglich werden die Arbeiten auf öffentlichem Gelände durchgeführt. Gemäß § 16a des FStrG wird hiermit die Absicht, „Vorarbeiten“ durchzuführen, den Eigentümern oder sonstigen Nutzungsberechtigten durch ortsübliche Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben. Entstehen durch die Vermessungsarbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbar Vermögensnachteile, wird gemäß § 16a (3) des FStrG eine angemessene Entschädigung geleistet, welche von einem unabhängigen Gutachter ermittelt wird. Die Arbeiten werden von einer durch den Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz beauftragten Firma durchgeführt.
Pressemitteilung Landesbetrieb
Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz
