Allgemeine Berichte | 03.11.2020

Stadtverwaltung Lahnstein zieht nach Bahnunglück in Niederlahnstein Rechtsbeistand hinzu

Bahn soll Verantwortung eventueller zukünftiger Schäden nachkommen

Lahnstein. Der Bahnunfall in Niederlahnstein am 30. August, bei welchem schätzungsweise 150.000 Liter Diesel in den Untergrund gelaufen sind, hat auch für die Stadt Lahnstein als Gebietskörperschaft weitreichende Folgen.

Nach derzeitiger Vermutung sind trotz der Sofortmaßnahmen der DB-Netz AG vermutlich 30.000 bis 50.000 Liter Diesel im Untergrund verblieben. Der Hydrogeologe Bernd Kessler, welcher den Rhein-Lahn-Kreis berät, traf die Aussage, dass Diesel eine Fließgeschwindigkeit von etwa 0,5 -1 m pro Tag hat. Da der genaue Untergrund nicht bekannt ist, können nur Vermutungen die Fließrichtung bestimmen. Unmittelbar neben dem Bahngelände, auf welchem der Unfall geschah, verläuft die städtische Didierstraße und es gibt dort weitere Privatgrundstücke.

Die Stadt Lahnstein bemängelt die mangelnde Informationspolitik seitens der DB-Netz AG. So wurden weder genaue Zahlen über die Inhalte der verunglückten Waggons geliefert, noch die realistische Zahl des ausgetretenen Diesels oder die Unfallursache mitgeteilt. Dies setzt sich hinsichtlich der Beseitigung des in den Untergrund eingelaufenen Diesels fort: Die Ausbaggerung kontaminierten Bodens wurde ohne aktive Information von der DB-Netz AG an die Stadt Lahnstein gestoppt, die Gleise wiederaufgebaut und der Güterbahnverkehr wieder aufgenommen. Erst durch den Rhein-Lahn-Kreis erhielt die Stadtverwaltung Kenntnis davon, dass es sich bei der Ausbaggerung des kontaminierten Erdreichs nur um eine Sofortmaßnahme handelte und eine endgültige Sanierungsplanung sowie deren Genehmigung durch den Rhein-Lahn-Kreis noch ausstand.

Aufgrund dieser Umstände sieht die Stadtverwaltung Lahnstein die Notwendigkeit, die Rechte der Stadt juristisch zu sichern. Es wurde ein erfahrener Rechtsanwalt damit beauftragt, mögliche Schadenersatzansprüche der Stadt Lahnstein zu sichern und diese geltend zu machen. Ein grundsätzliches Anspruchsschreiben mit Fristsetzung ging bereits an die DB-Netz AG. Grundlage dieses Schreibens ist die Tatsache, dass die Stadt Lahnstein nicht dulden muss, dass vom Grundstück der DB-Netz AG aus Diesel in städtisches Grundeigentum einläuft. Denn nach dem Bodenschutzgesetz ist in diesem Fall neben dem Verschmutzer auch die Stadt Lahnstein für die Beseitigung einer solchen Bodenverschmutzung zuständig. Allerdings sollte man sich dagegen wappnen, dass dieser Verursacher in Zukunft womöglich nicht mehr greifbar sein wird. Daher soll die Bahn ihrer Verantwortung in Form eines Anerkenntnisses eventueller Schäden der Stadt dem Grunde nach mit der Wirkung eines Feststellungsurteils nachkommen. Ein solches Anerkenntnis würde 30 Jahre Wirkung besitzen.

Pressemitteilung

der Stadtverwaltung Lahnstein

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